Beschlussvorlage - 2013/BV/4802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes im Bebauungsplan Nr. 13.GE.93 „Gewerbegebiet Osthafen“, Stangenland 2, wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

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Holger Matthäus

Beauftragter in der Funktion

des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.09.2013 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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24.09.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen