Stellungnahme - 2013/AN/4738-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt seitens der Hansestadt Rostock erforderliche Genehmigungen für den Anschluss der Kleingartenanlage „Erlengrund e.V.“ an das öffentliche Abwassernetz zu erteilen, sofern die hierfür erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

 

Sachverhalt:

 

Zum Umgang mit der Abwasserproblematik in städtischen Kleingartenanlagen im Stadtgebiet gibt es ein umfänglich abgestimmtes Verfahren zwischen dem Verband der Garten-
freunde e. V. Hansestadt Rostock und den Ämtern der Stadtverwaltung. Der Anschluss an das öffentliche Abwassernetz ist danach ausdrücklich weder grundsätzlich noch im Einzelfall gewollt. Dieser Grundsatz wurde im Frühjahr dieses Jahres auch vom Kleingartenbeirat bestätigt, in dem auch die Fraktionen der Bürgerschaft vertreten sind. Dort gab es eine breite Zustimmung. Nach dieser gemeinsamen Position wird in dieser Frage verfahren.

 

Das Gebiet, in dem sich die Anlage befindet, ist als Kleingartengebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Anders geartete Nutzungen als zu kleingärtnerischen Zwecken sind planungsrechtlich nicht gestattet.

 

Die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes zur Begrenzung des Standards der Ausstattung von Kleingartenanlagen müssen beachtet werden. Eine zentrale Wasserentsorgung überschreitet diese Begrenzung und eröffnete eine andere Nutzungsmöglichkeit, die planungsrechtlich nicht gestattet ist. 

 

Eine ausführliche allgemeine Positionierung der Ämter der Stadtverwaltung zum Umgang mit der Abwasserproblematik in städtischen Kleingartenanlagen im Stadtgebiet liegt der Bürgerschaft bereits mit unserer Stellungnahme vom 11.06.2013 zur fast gleichlautenden Beschlussvorlage von Dr. Dr. Malte Phillip vor.

 

Die Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock haben auf ihrer Sitzung am 19.07.2013 beschlossen, den Antrag auf Anschluss von Kleingartenanlagen an das öffentliche Abwassernetz in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung zu verweisen.

 

Der Antrag Nr. 2013/AN/4639 wurde daraufhin vertagt. Das Rechtsamt wurde für die Ausschusssitzung am 22.08.2013 um Erarbeitung einer Stellungnahme gebeten. Diese sollte unbedingt auch zur Entscheidung dieses Antrages mit herangezogen werden.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

                                                                                                               

 

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Beschlüsse

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29.08.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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04.09.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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09.10.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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28.11.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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04.12.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben