Beschlussvorlage - 2013/BV/4780

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22, Absatz 3, Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 0965/07-BV und Nr. 2012/BV/3887

 

 

Sachverhalt:

     

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfes hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen erfassen soll. Die Hundehaltung aus der sittlichen Verpflichtung der Tierpflege stellt einen besteuerbaren Aufwand dar.

 

Aufgrund der den Gemeinden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in den §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erteilten Satzungskompetenz über die örtlichen Aufwand- und Verbrauchssteuern ist die Hansestadt Rostock berechtigt, eine Hundesteuer zu erheben.

 

Gegenwärtig wird die Hundesteuer auf der Grundlage der Satzung der Hansestadt Rostock vom 10.12.2007 sowie der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung vom 17.10.2012 erhoben.

 


Anlass für die Zweite Änderungssatzung der Hundesteuersatzung ab 01.01.2014 ist die mit dem Haushaltssicherungskonzept (Beschl.-Nr. 2013/BV/4498 v. 19.06.2013) beschlossene Einnahmeerhöhung aus der Hundesteuer ab dem Jahr 2014 (Maßnahme-Nr.: 2013/2.09). Der Steuersatz wird je gehaltenem Hund jeweils um 24 EUR im Jahr bzw. 2 EUR im Monat erhöht. Damit ergeben sich in § 5 der Satzung ab 2014 folgende Tarife:

 

-              für den ersten Hund                                                        108 EUR

-              für den zweiten Hund                                                        144 EUR

-              für den dritten und jeden weiteren Hund              168 EUR.

 

Der Tarif für gefährliche Hunde beträgt weiterhin 468 EUR.

Mit der Tarifänderung in § 5 der Satzung geht eine Erhöhung auf 54 EUR in § 8 (um die Hälfte ermäßigter Steuertarif) einher.

 

Durch die Steuererhöhung werden im Vergleich zum Jahr 2013 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 180 TEUR ab dem kommenden Haushaltsjahr erwartet.

 

Die Erhöhung der Steuertarife soll neben den fiskalischen auch aus ordnungspolitischen Gründen erfolgen. Hier soll einer allzu umfangreichen Hundehaltung, insbesondere Mehrfachhundehaltung und der damit verbundenen übermäßigen Verunreinigung des Stadtgebietes begegnet werden.

     

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung der steuerlich erfassten Hunde-haltung in der Hansestadt Rostock:

 

Jahr

Hunde-halter

Hunde

davon:

1. Hund

2. Hund

3. Hund

Ermäßigte

Hunde

Befreite

Hunde

Gefährliche Hunde

kastrierte gef. Hunde

2000

7.014

7.148

6.676

128

6

199

139

.

.

2001

6.814

6.945

6.389

123

8

199

129

57

40

2002

6.650

6.759

6.175

99

5

209

165

56

50

2003

6.589

6.698

6.082

96

8

224

188

37

63

2004

6.563

6.684

6.096

108

8

189

197

35

51

2005

6.474

6.599

6.073

115

4

87

236

33

51

2006

6.360

6.493

5.982

123

8

69

246

22

43

2007

6.209

6.345

5.845

127

7

63

242

19

42

2008

6.205

6.343

5.832

130

8

40

259

35

39

2009

5.988

6.180

5.981

126

10

37

279

26

37

2010

6.007

6.176

5.982

136

10

34

291

19

29

2011

6.051

6.204

6.013

144

9

30

303

18

20

2012

5.963

6.146

5.933

169

14

34

313

14

16

 

 

Im Jahr 2012 ist die Anzahl der steuerlich erfassten Hunde etwas zurückgegangen. Aufgrund der in diesem Jahr durchgeführten Hundebestandaufnahme kann aber schon jetzt von einem Anstieg der steuerlich erfassten Hunde in Höhe von ca. 10 % ausgegangen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 90

Produkt: 61101       Bezeichnung: Hundesteuer

 

Haushalts-jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-

zahlungen

Aus-zahlungen

2014

40320000/60320000

Hundesteuer

180.000 EUR

 

180.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Erhöhung der Hundesteuer um 2 EURO pro Hund und Monat ergeben sich für den Ergebnishaushalt (40320000) Mehrerträge sowie für den Finanzhaushalt (60320000)  Mehreinzahlungen in Höhe von 180 TEUR ab dem Jahr 2014 (in der Planung 2014 schon berücksichtigt).

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

2013/2.09

Erhöhung der Hundesteuer

 

560,0

730,0

720,0

720,0

720,0

720,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.10.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.10.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen