Informationsvorlage - 2013/IV/4773

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aus dem zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Bildungs- und Teilhabepaket werden nachfolgend aufgeführte Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gewährt:

 

·         eintägige und mehrtägige Kita- und Schulausflüge

·         persönlicher Schulbedarf

·         Schülerbeförderungskosten

·         ergänzende angemessene Lernförderung

·         gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita, Hort und Tagespflege

·         Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit

 

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhalten, aber auch diejenigen, die Wohngeld beziehen oder deren Eltern Kinderzuschlag erhalten.

 

Ca. 15.000 Kinder und Jugendliche in der Hansestadt Rostock sind berechtigt, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beanspruchen. Tatsächlich nehmen derzeit ca. 8.000 Kinder und Jugendliche ihren Anspruch auf diese Leistungen wahr.

 

Grundsätzlich sollen die Leistungen (außer Schulbedarf und Schülerbeförderung) nicht als Geld- sondern als Sach- und Dienstleistung erbracht werden. Das ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die Leistungserbringer verbunden. So müssen zurzeit z.B. für jeden Leistungsberechtigten durch die Mitarbeiter/innen des Jobcenters und des Amtes für Jugend und Soziales Gutscheine erstellt und Einzelrechnungen gebucht werden.

 

Um den bürokratischen Aufwand für Leistungserbringer, Leistungsträger (Jobcenter und Kommune) und Leistungsberechtigte zu verringern und die Inanspruchnahme zu erhöhen, ist die Einführung einer onlinegestützten Bildungskarte für die Gewährung und Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in den Rechtskreisen SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbLG geplant. Angestrebt wird, diese ab 01.01.2014 einzusetzen. Derzeit wird eine nationale öffentliche Ausschreibung vorbereitet.

 

Die Abwicklung der Leistungen erfolgt dann über ein Online-Konto. Die Bewilligungen werden von der Verwaltung im Onlinesystem dokumentiert bzw. werden durch eine Schnittstelle zum Fachverfahren OPENProsoz in das Onlinesystem übertragen. Die Kinder und Jugendlichen erhalten eine Karte und können sich mit der Kartennummer und einem Passwort im Onlinesystem anmelden. Die Leistungserbringer können das Geld für erbrachte Leistungen vom Onlinekonto des jeweiligen Kindes/Jugendlichen “abbuchen“. Alle Transaktionen (Bewilligungen und Abrechnungen) erfolgen zunächst nur virtuell. Der Kartenanbieter fasst die monatlich durchgeführten Abrechnungen zusammen und stellt sie den Leistungsträgern am Monatsende getrennt nach Rechtskreisen und Leistungsarten in Rechnung. Nach Geldeingang beim Kartenanbieter überweist dieser die Beträge an die Leistungserbringer.

 

Vorteile für die Leistungsberechtigten ergeben sich daraus, dass die Bildungskarte einfacher zu handhaben und weniger stigmatisierend ist. Beim Leistungserbringer müssen nicht mehr Bescheide und/oder Gutscheine vorgelegt werden, sondern nur noch die Bildungskarte. Weiterhin können sich die Kinder und Jugendlichen im Onlinesystem über bestehende Angebote informieren.

 

Für die Leistungserbringer ergeben sich insbesondere Vorteile dahingehend, dass die Abrechnung einfacher und schneller wird. Sie müssen keine Einzelrechnungen mehr erstellen, können stattdessen direkt online “abbuchen“ und erhalten zum nächsten Zahlungstermin ihr Geld.

 

Auch für die Mitarbeiter/innen im Jobcenter und im Amt für Jugend und Soziales verringert sich der Bearbeitungsaufwand erheblich. Es wird nicht mehr mit jedem Anbieter für jede leistungsberechtigte Person einzeln abgerechnet, sondern nur noch einmal monatlich mit dem Kartenanbieter. Weiterhin wird die Erstellung der von Land und Bund geforderten Statistik wesentlich vereinfacht und verbessert. Diese musste bisher teilweise manuell erarbeitet werden, was sehr aufwändig, fehleranfällig und dementsprechend nur beschränkt aussagekräftig war. Statistische Erhebungen, die durch das Onlinesystem einheitlich für alle Rechtskreise erstellt werden, erfüllen die Forderungen von Land und Bund und ermöglichen zudem eine gezielte Steuerung.

 

Die Einführung der Bildungskarte erfordert keine städtischen Finanzmittel. Die Finanzierung ist durch eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach § 11 AG SGB II M-V i.V.m. § 46 Abs. 5 SGB II gesichert.

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Beschlüsse

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21.08.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben