Beschlussvorlage - 2013/BV/4707
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungs- und Abwägungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 "Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße" / 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.07.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Nordwest 1; Amt für Schule und Sport; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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13.08.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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14.08.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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22.08.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.08.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.09.2013
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße begrenzt im Norden durch den Geh- und Radweg nördlich der Parkstraße,
im Westen durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde,
im Süden durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, die Kleingartenanlage Am Meer des Friedens e.V. und die neuen Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße, sowie im Osten durch die Zufahrt zu den Sportstätten, bestehend aus der Planzeichnung (TeilA) und dem Text (TeilB) (Anlage2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3689
Sachverhalt:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße hat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Von den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll nach erfolgter Abwägung, Prüfung der Stellungnahmen zum Entwurf, als Satzung beschlossen werden.
Folgende Planungsziele werden angestrebt:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 wurde das Planungsziel verfolgt, den 1994 1997 aufgestellten Bebauungsplan für das Gebiet "Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße" in Teilbereichen aktuellen Planungszielen anzupassen.
a) Auf einer Teilfläche des ehemals geplanten Sportparks wird ein allgemeines Wohngebiet in städtischer Architektur und in attraktiver Nähe zum Strand Warnemündes entstehen.
b) Im östlichen Teil des ehemals geplanten Sportparks, auf der jetzigen Sportplatzfläche südlich der Parkstraße, soll eine Sport- und Veranstaltungshalle mit Vereinsgebäude für den Ortsteil Warnemünde auf Grundlage einer neuen Objektplanung errichtet werden.
c) Die vorhandene Buswendeschleife im östlichen Teil des Plangebietes soll in ihrer Nutzung erhalten, jedoch baulich umgestaltet werden.
Die Satzung über die 1. Änderung des B-Planes wird somit den städtebaulichen Zielstellungen für Warnemünde gerecht werden.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans wurden daher nicht erforderlich.
Mit Satzungsbeschluss über den B-Plan entstehen der Hansestadt Rostock Planungs- und Gutachterkosten für die Bereiche des im Geltungsbereich der 1. Änderung verbliebenen Sondergebiets Sport und Freizeit und der Buswendeanlage.
Die Planungs- und Gutachterkosten für das neue Wohngebiet übernimmt der private Grundeigentümer.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,4 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: städtebaul. Planung
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2013 | 56255010 / Planungsleistungen, städteb. Planungen, Landschaftspla- nungen |
| 691,39 |
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2013 | 76255010 / Planungsleistungen, städteb. Planungen, Landschaftspla- nungen |
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| 691,37 |
Teilhaushalt: 67
Produkt: 55100 Bezeichnung:
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
Ab 2024 | 52312401 / sonst. Aufwendungen für Baumpflege u. Baumschutz
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| 240,00 / Jahr |
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Ab 2024 | 72312401 / sonst. Auszahlungen für Baumpflege u. Baumschutz |
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| 240,00 / Jahr |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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2
|
(wie Dokument)
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2 MB
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