Beschlussvorlage - 2013/BV/4707

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 “Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 “Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ begrenzt im Norden durch den Geh- und Radweg nördlich der Parkstraße,

im Westen durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde,


im Süden durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, die Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e.V.“ und die neuen Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße, sowie im Osten durch die Zufahrt zu den Sportstätten, bestehend aus der Planzeichnung (TeilA) und dem Text (TeilB) (Anlage2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V

                                            § 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3689

 

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 “Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ hat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Von den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll nach erfolgter Abwägung, Prüfung der Stellungnahmen zum Entwurf, als Satzung beschlossen werden.

 

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 wurde das Planungsziel verfolgt, den 1994 – 1997 aufgestellten Bebauungsplan für das Gebiet "Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße" in Teilbereichen aktuellen Planungszielen anzupassen.

 

a) Auf einer Teilfläche des ehemals geplanten Sportparks wird ein allgemeines Wohngebiet in städtischer Architektur und in attraktiver Nähe zum Strand Warnemündes entstehen.

 

b) Im östlichen Teil des ehemals geplanten Sportparks, auf der jetzigen Sportplatzfläche südlich der Parkstraße, soll eine Sport- und Veranstaltungshalle mit Vereinsgebäude für den Ortsteil Warnemünde auf Grundlage einer neuen Objektplanung errichtet werden.

 

c) Die vorhandene Buswendeschleife im östlichen Teil des Plangebietes soll in ihrer Nutzung erhalten, jedoch baulich umgestaltet werden.

 

Die Satzung über die 1. Änderung des B-Planes wird somit den städtebaulichen Zielstellungen für Warnemünde gerecht werden.

 

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans wurden daher nicht erforderlich.

 

Mit Satzungsbeschluss über den B-Plan entstehen der Hansestadt Rostock Planungs- und Gutachterkosten für die Bereiche des im Geltungsbereich der 1. Änderung verbliebenen Sondergebiets „Sport und Freizeit“ und der Buswendeanlage.

Die Planungs- und Gutachterkosten für das neue Wohngebiet übernimmt der private Grundeigentümer.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,4 ha.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt:              51102                                                        Bezeichnung: städtebaul. Planung

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

56255010 / Planungsleistungen, städteb. Planungen, Landschaftspla-

nungen

 

691,39 €

 

 

2013

76255010 / Planungsleistungen, städteb. Planungen, Landschaftspla-

nungen

 

 

 

691,37

 

Teilhaushalt: 67

Produkt:              55100                                          Bezeichnung:

Investitionsmaßnahme Nr.:                            Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

Ab 2024

52312401 / sonst. Aufwendungen für Baumpflege u. Baumschutz

 

 

240,00€ / Jahr

 

 

Ab 2024

72312401 / sonst. Auszahlungen für Baumpflege u. Baumschutz

 

 

 

240,00 € / Jahr

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.08.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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14.08.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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22.08.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen