Änderungsantrag - 2013/AN/4420-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Den Ortsbeiräten wird, gestützt auf die Ermächtigung aus der Kommunalverfassung, ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
 

Dazu wird die siebente Satzung zur Änderung der  Hauptsatzung wie folgt beschlossen:

 

1. § 14 erhält einen neuen Absatz 3 mit folgendem Inhalt:
 

Der Ortsbeirat kann gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V einem Beschluss der Bürgerschaft zu folgenden Angelegenheiten widersprechen:
 

- in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung,
 

- im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung wie z. B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen,
 

- im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z. B. der Schließung von Schulen,
 

- im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen, kulturellen und Bildungsinfrastruktur,
 

- bei der Veränderung der Grenzen des Ortsteiles,
 

- Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben und Nahverkehrsplan im Ortsteil,
 

- Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Bebauungsplänen, soweit sie sich auf den Ortsteil erstrecken.


2. Der jetzige Absatz 3 wird zu Absatz 4 in § 14 der Hauptsatzung.

 

3. In der Überschrift zu § 14 wird hinter „Aufgaben“ ein Schrägstrich und das Wort „Recht“ eingefügt.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sonstigen notwendigen Satzungsänderungen bis zum Oktober 2013 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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gez. Andreas Engelmann

 

 

 

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen