Stellungnahme - 2013/BV/4498-35 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2013/BV/4498-23 (ÄA) wird beabsichtigt, die Konsolidierungsmaßnahme 2013/1.17 - Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen bei der Stadtbibliothek - ersatzlos zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bei dieser Konsolidierungsmaßnahme steht nicht vordergründig die Schließung von Zweigstellen der Stadtbibliothek.

 

Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme und zur Gewährleistung der Erreichung des Zielbetrages in Höhe von 520.000 EUR ab dem Jahr 2015, sind u.a. im Jahre 2013 auch die Vor- und Nachteile der Reduzierung der Standorte zu ermitteln. Bei der Standortfrage handelt es sich um eine Teilprüfung, welche gemeinsam mit der Stadtbibliothek hinsichtlich der Umsetzung zu untersuchen ist.

 

Dies setzt eine Vielzahl von Untersuchungen, wie beispielsweise die Entwicklung der Nutzerzahlen, die Öffnungszeiten einschließlich der Einsatz des Personals oder die Nutzung bereits vorhandener Einrichtungen, wie zum Beispiel die Stadtteil- und Begegnungszentren an den einzelnen Standorte und nicht zuletzt die Überprüfung des Angebotsportfolios voraus. Bei den anstehenden Untersuchen steht jedoch immer im Vordergrund, dass die Verwaltung keine Qualitätsminderung gegenüber dem Bürger anstrebt, sondern eine Optimierung der Strukturen in den jeweiligen Bereichen als Ziel verfolgt,                                                                                                                                            

Die rückläufige Entwicklung der Nutzerzahlen seit dem Jahr 2008 macht deutlich, dass auch in diesem Bereich ein Strukturwandel vollzogen werden muss, um diesem Trend entgegen zu wirken.                                                                                                                                           

 

Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben