Stellungnahme - 2013/BV/4498-34 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2013/BV/4498-16 (ÄA) soll an geeigneter Stelle Nachfolgendes eingefügt werden:

Alle Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung, die Auswirkungen auf die Wirtschaftspläne der kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe haben, sind der Bürgerschaft rechtzeitig vor Zustimmung der zuständigen Aufsichtsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bei alle Konsolidierungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf die Wirtschaftspläne der kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe haben, wurde in dem der Bürgerschaft zur Entscheidung vorliegenden Haushaltssicherungskonzept in den Erläuterungen nach folgender Satz bereits eingefügt:

 

"Mit Umsetzung dieser Maßnahme ist der überarbeitete Wirtschaftsplan der Gesellschaft/des Eigenbetriebes vor der Behandlung im Aufsichtsgremium der Bürgerschaft vorzulegen."

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben