Änderungsantrag - 2013/BV/4498-18 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um nachstehende Maßnahme erweitert:

 

Entgeltliche Übertragung von Gebäuden des KOE an die WIRO.

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

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HH-Ansatz

0

0

0

0

0

0

Zielbetrag

0

6.250

6.250

6.250

6.250

6.250

Neuer HH-Ansatz

0

6.250

6.250

6.250

6.250

6.250

 

 

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Sachverhalt:

Der KOE hat zum 31.12.2012 167 Objekte zur Überlassung an fremde Dritte. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

  • Kindertagesstätten 36
  • Sozial- und Freizeiteinrichtungen 63
  • Gewerbeobjekte 44
  • Technologiezentren 9
  • Wohnungen 5
  • Sonstige 10

 

 

 

 

 

Diese Objekte hatten zum 31.12.2012 insgesamt einen Anlagewert von knapp 117,2 Mio. EUR. In der Bilanz wird ein Eigenkapital von 59,3 Mio. EUR ausgewiesen.

Ziel der Maßnahme ist es, das insbesondere die Gebäude, die an fremde Dritte vermietet werden, an die WIRO entgeltlich zum Buchwert übertragen werden. Nach Abzug der Belastungen der Gebäude beim KOE ist der Überschuss an die Hansestadt Rostock für die Tilgung von Kassenkrediten auszukehren. Da nicht alle Gebäude sich für eine Übertragung eignen, kann nicht der gesamte Betrag aus der Spartenbilanz angesetzt werden. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sollte eine schrittweise Übertragung (dargestellt im Konsolidierungseffekt) geprüft werden.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.06.2013 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

19.06.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt