Stellungnahme - 2013/AN/4561-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

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bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:

Grundsätzlich definieren sich die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren gemäß § 5 und 7 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom 3. Mai 2002 in Verbindung mit den jeweiligen Satzungen der Ortsfeuerwehren der Hansestadt Rostock.

Gemäß § 2 (1) Buchstabe a) BrSchG hat die Hansestadt Rostock eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und einzusetzen.

Vor diesem Hintergrund verrichten zz. 220 Kameradinnen und Kameraden nach § 10 BrSchG ehrenamtlich in 5 Freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst.

 

Um der Gesamtheit dieser Aufgaben gerecht zu werden, ist es notwendig, eine ständig

einsatzbereite Feuerwehr mit gut ausgebildeten und qualifizierten Feuerwehrangehörigen vorzuhalten.

 

Hier liegt das eigentliche Kernproblem, geschuldet dem demographischen und wirtschaftlich-strukturellen Wandel, den auch die Hansestadt Rostock zu spüren bekommt und zu kompensieren hat.

Gut ausgebildetes und qualifiziertes Feuerwehrpersonal hat seinen Arbeitsplatz häufig nicht am Wohnort. Hinzu kommen die Pendler, die wöchentlich ihre Heimat verlassen, um in Ballungsgebieten, wie z.B. Berlin oder Hamburg, ihren Berufen nachzugehen.

Ebenso schwierig ist es, aus den Jugendfeuerwehren Übernahmen in den aktiven Dienst dauerhaft zu sichern. Sind die Jugendlichen mit 16 Jahren doch meist im Prozess der Ausbildung bzw. Berufsfindung.

Ebenso konkurrieren die Freiwilligen Feuerwehren zunehmend mit Sportvereinen, anderen Hilfsorganisationen oder der Notwendigkeit einer zusätzlichen beruflichen Tätigkeit.

 

Kameraden an die Wehr durch zusätzliche Motivationen wie eine Ehrenrente zu binden bzw. Nachwuchskräfte damit zu rekrutieren, ist nicht der Ansatz und löst nicht die anstehenden Probleme.

Die Hansestadt Rostock, besonders in Person des Oberbürgermeisters, hat mit der Verleihung der Rostocker Ehrenamts-Card an aktive Kameradinnen und Kameraden, beginnend im Jahr 2011, einen Prozess zum Abschluss gebracht, der die öffentliche Wertschätzung im lokalen Raum würdigt.

 

Ebenso sind ganz konkrete Maßnahmen, wie:

 

-              Ausrüstung aller Wehren mit Mannschaftstransportfahrzeugen,

-              Beschaffung von zwei neuen Löschfahrzeugen in diesem Jahr,

-              Renovierung von Gerätehäusern mit einem Investitionsvolumen von 80 T€,

-              kostenloser Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse CE,

-              kostenfreie Übergabe von Eintrittskarten in den Zoo von Rostock an alle Kameraden,

-              Verleihung der Ehrennadel für Brand- und Katastrophenschutz der HRO an verdienstvolle Kameradinnen und Kameraden zum Tag der Ehrenamtes

 

Zeugnis der besonderen Würdigung der Leistungen im Ehrenamt.

 

Die Feuerwehren der Hansestadt Rostock befinden sich zz. in der Diskussion zum Eckpunktepapier des Ministeriums für Inneres und Sport zur zukünftigen Sicherstellung des Brandschutzes.

In mehreren Gremien und Arbeitsgruppen des Landes M-V werden die vorherrschenden Probleme in Handlungsfeldern gebündelt, und eine wesentliche Aufgabenstellung wird die weitere Motivation des Ehrenamtes einnehmen.

 

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden öffentlichen Meinungsbildung verantwortlicher Entscheidungsträger ist eine jetzige Beschlussfassung der HRO bezüglich einer zusätzlichen individuellen Alterversorgung nicht zu empfehlen.

In Gesprächsrunden mit den Wehren und dem Stadtfeuerwehrverband der Hansestadt Rostock im Brandschutzbeirat sowie mit Vertretern der Politik unserer Stadt wird das Thema „Würdigung des Ehrenamtes“, insbesondere Erleichterungen bzw. Vergünstigungen, weiter eine vorherrschende Aufgabenstellung bleiben.

Dabei werden Investitionen in moderne und zeitgemäße Ausrüstungen auch als ein nicht zu unterschätzender Motivationsfaktor gesehen.

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben