Stellungnahme - 2013/BV/4498-15 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2013/BV/4498-07 (ÄA) wird beabsichtigt, die Maßnahme 2013/1.20 „Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen“ in den Jahren 2014 bis 2018 ersatzlos zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Amt für Management und Controlling und das Amt für Schule und Sport haben sich am 11.04.2013 auf einen gemeinsamen Lösungsweg geeinigt, der zum einen eine Entlastung des städtischen Haushaltes aufzeigt und zum anderen die Existenz von Sportvereinen nicht gefährden soll.

 

Zur Erreichung des Zielbetrages in Höhe von 50 TEUR wird auf Vorschlag des Amtes für Schule und Sport die Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern überarbeitet, um zusätzliche Erträge/Einzahlungen zu generieren. Durch die Neukalkulation der Entgelte und eine Erhöhung um bis zu 10 % kann der Zielbetrag voraussichtlich erreicht werden.

 

Ziel ist, den Kostendeckungsgrad für die Benutzung der Sportstätten in einem für die Rostocker Sportvereine erträglichen Maß zu erhöhen. Die sich hierdurch ergebene Mehrbelastung für den Rostocker Sport wird damit auf einen großen Nutzerkreis verteilt und belastet dadurch in geringerem Maße finanzschwache Vereine.

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben