Der Antrag wird wie folgt geändert: Den Ortsbeiräten werden gestützt auf die Ermächtigung aus der Kommunalverfassung ein Widerspruchsrechte eingeräumt. Dazu wird die siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wie folgt beschlossen: 1. § 14 erhält einen neuen Absatz 3 mit folgendem Inhalt: Der Ortsbeirat kann gemäß § 42 Abs.6 KV M-V einem Beschluss der Bürgerschaft zu folgenden Angelegenheiten widersprechen: - in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung - im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung wie z.B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen - im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z.B. der Schließung von Schulen - im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen, kulturellen und Bildungsinfrastruktur - bei der Veränderung der Grenzen des Ortsteiles - Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben und Nahverkehrsplan im Ortsteil - Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von B-Plänen, soweit sie sich auf den Ortsteil erstrecken - Die Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Hansestadt Rostock, soweit es im Ortsteil gelegen ist 2. Der jetzige Absatz 3 wird zu Abs. 4 in § 14 der Hauptsatzung. 3. In der Überschrift zu § 14 wird hinter Aufgaben ein Schrägstrich und das Wort Recht eingefügt. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sonstige notwendige Satzungsänderungen bis zum Oktober 2013 zur Beschlussfassung vorzulegen. |