Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/4611-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
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Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Erweiterung Lidl Zentrallager durch Rückbau vorh. Containerrampe, Anbau Bake-off und Fleischkühlhaus, Erweiterung LKW-Umfahrt, Verlegung Palettenlager, Neubau Containerrampe", Swienskuhlenstr. 6, Az: 00741-13
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.06.2013
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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18.06.2013
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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25.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) Erweiterung Lidl Zentrallager durch Rückbau vorh. Containerrampe, Anbau Bake - off und Fleischkühlhaus, Erweiterung LKW - Umfahrt, Verlegung Palettenlager, Neubau Containerrampe, Swienskuhlenstr. 6, wird erteilt, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Gehlsdorf,
Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof in seiner Sitzung
am 25.06.2013.
Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das Einvernehmen der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit
- Die Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4611 wird aufgrund der Dringlichkeit des Bauvorhabens geändert. Um den erforderlichen Verwaltungsvorgang zeitlich zu minimieren, ist eine vorgezogene Behandlung im Bau- und Planungsausschuss,
und vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates, notwendig.