Antrag - 2013/AN/4623

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herr Georg Scholze, wird gemäß § 32 Abs. 4 i.V.m. §40 KV M-V

mit Ablauf des 31.07.2013 aus seinen Ämtern abberufen.

 

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Beschlussvorschriften: § 32 Abs. 4 i.V.m. § 40 KV M-V

 

Sachverhalt:

Die Amtszeit des Wahlbeamten Herrn Georg Scholze läuft am 31.07.2013 ab.

Auf Grund der gesetzlichen Regelung der §§ 40 Abs. 5 S.1, 37 Abs.2 KV M-V bliebe er im Anschluss daran bis zur Wahl eines Nachfolgers, längstens aber für sechs Monate im Amt.

Die damit verbundenen Personalaufwendungen sollen durch seine Abberufung als Stellvertreter und  als Beigeordneter unabhängig vom gleichzeitigen Ablauf der Amtszeit vermieden werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Ersparnis der Personalaufwendungen in Höhe der (aktiven) Dienstbezüge der Gehaltsgruppe B5 für sechs Monate..

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen