Beschlussvorlage - 2013/BV/4619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.06.2013 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - abgelehnt