Beschlussvorlage - 2013/BV/4605
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock ab 01.07.2013 auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V (§ 11) aus unverbrauchten Mitteln der Jahre 2011 und 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und der Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV Nr. 14/2012 und Nr. 09/2013 die Förderung von 2,0 Feststellen Schulsozialarbeit in Höhe von 45.000 Euro.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Das Programm Lehrer in Schulsozialarbeit läuft zum 31. Juli 2013 aus. Die zweckgebundenen unverbrauchten Mittel der Jahre 2011 und 2012 können im Sinne der Zweckbindung für weitere zusätzliche Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Diese Personalkostenstellen werden als neugeschaffene Stellen anerkannt.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen nachfolgende Maßnahmen finanziert werden:
Träger der Maßnahme | Schule | Feststelle |
Soziale Bildung e. V. | Innerstädtisches Gymnasium | 1,0 |
Soziale Bildung e. V.
| Sprach-, Heilpädagogisches Förderzentrum | 1,0 |
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| 2,0 |
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: 55512041
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36301.55512041 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung) |
| 45.000,00 |
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2013 | 36301.75512041 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung) |
|
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| 45.000,00 |