Beschlussvorlage - 2013/BV/4602

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt „Offene Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 90.385,00 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht bezüglich der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen notwendig.

 

Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Entgegen dem Antrag, wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.389,18 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der Personalkostenförderung auf Grund der Beachtung des Besserstellungsverbotes sowie der Reduzierung von Sachkosten.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 4,2%.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                               Bezeichnung: 55512011

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

90.385,00

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

90.385,00

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen