Beschlussvorlage - 2013/BV/4602
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Arbeiter Samariter Bund e. V. - "Offene Jugendarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt Offene Jugendarbeit gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 31.12.2013 in Höhe von 90.385,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht bezüglich der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen notwendig.
Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entgegen dem Antrag, wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.389,18 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der Personalkostenförderung auf Grund der Beachtung des Besserstellungsverbotes sowie der Reduzierung von Sachkosten.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 4,2%.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: 55512011
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 90.385,00 |
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2013 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 90.385,00 |