Beschlussvorlage - 2013/BV/4597

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Caritas Mecklenburg e. V. KV Rostock für das Projekt „Drogenkontaktladen“ gemäß den §§ 1und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 100.000,00 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Kontaktladen ist ein niedrigschwelliges Angebot im Rahmen der Drogenhilfe (Mehrfachabhängige, mit erheblichen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schädigungen):

- Aufenthaltsort für Drogenabhängige und durch Drogenmissbrauch Gefährdete, die durch  

  bestehende Einrichtungen nicht früh genug erreicht werden,

- allgemeine Hilfe zum Leben,

- Verbesserung der Lebenssituation und Gesunderhaltung der Betroffenen.

 

 

 

 

 

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die aufsuchende Sozialarbeit. Hier erfolgt die Kontaktaufnahme in Form des „Drogenstreetwork“, mit Jugendlichen, die bisher keinen

Kontakt zu Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe gehabt haben.

 

Mit dem Kontaktladen und der aufsuchenden Sozialarbeit ist ein Angebot geschaffen worden, dass den Bedürfnissen der Drogengebraucher an dieser Stelle besonders gerecht wird und oft die einzige Möglichkeit ist, ihnen die weiterführende Hilfen nahe zu bringen.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 10,31%.

 

Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                              Bezeichnung: 55512011

                           

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

100.000,00

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

100.000,00

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen