Beschlussvorlage - 2013/BV/4596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 391.410,93 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Projekt wird mit 4 Feststellen im SBZ und 3,75 Feststellen Schulsozialarbeit an der “Otto Lilienthal-Schule“, der „ Schule am Schäferteich“, der „Baltic-Schule“  und an der Grundschule „An den Weiden“ sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 3,75 Feststelle in der Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert (näheres regelt der Zuwendungsbescheid).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.

Die Differenz in Höhe von 2.517,73 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung von Personalkosten (Personalwechsel).

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 1,83 %, Drittmittel betragen 3,84 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

                            36301                                                                  55512011

                            36301                                                                  55512020 und 55512021

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

198.072,85

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

198.072,85

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

49.343,98

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

49.343,98

2013

36301.55512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

71.140,00

 

 

2013

36301.75512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

71.140,00

2013

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

72.854,10

 

 

 

 

 

 

 

2013

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

72.854,10

2013

36301.41442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

71.140,00

 

 

 

2013

36301.61442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

 

 

71.140,00

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen