Beschlussvorlage - 2013/BV/4593
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1,13 und 14 SGB VIII - Frauen helfen Frauen e. V. - Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 31.12.2013 in Höhe von 92.488,23 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten mit 1,5 Feststellen psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörigen Hilfe zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung geboten. Der Verein leistet präventive Arbeit zur Gewaltverhinderung.
Diese Beratungsstelle wird u. a. durch die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung der Hansestadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.
Weiterhin wird dieses Projekt von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und vernachlässigung (DGfPI) e. V. finanziell unterstützt. Die DGfPI und die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Rostock kooperieren im Rahmen des Modellprojektes Bundesweite Fortbildungsoffensive 2010 2014 zur Stärkung der Handlungsfähigkeit (Prävention und Intervention) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe zur Verhinderung sexualisierter Gewalt in dem Zeitraum vom 01.07. 2011 31.12.2014.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 0,21%. Die Drittmittel betragen 60,2 %.
Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: 55512011
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 92.488,23 |
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2013 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 92.488,23 |