Beschlussvorlage - 2013/BV/4588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“

gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 133.600,95 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1,11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht der Angebotsstruktur eine Bündelung der Ressourcen notwendig. Neben den fachlichen Aspekten sowie auch der wirtschaftlichen Bewertung muss dieser Prozess im Sozialraum weiter betrachtet werden.

 

 

 

 

 

 

Durch Kooperation mit dem Träger Institut Lernen und Leben e. V. und seinem Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung in hoher Qualität weiterhin erfüllt werden kann. Das Projekt wird bislang mit 2,5 Feststellen, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 – 2013“ wird 1 Feststelle Jugendsozialarbeit bis zu max.

50 % finanziert (näheres regelt der Zuwendungsbescheid).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.918,42 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung ab Oktober 2013 von 2,5 Feststellen auf 2,0 Feststellen.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt damit 8,52 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

                            36301                                                                  55512010 und 55512011

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

91.366,09

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

91.366,09

2013

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

20.900,00

 

 

2013

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

20.900,00

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

21.334,86

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

21.334,86

2013

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

20.900,00

 

 

 

2013

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

20.900,00

 

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 - 31.12.2013 in Höhe von 139.519,37 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt