Beschlussvorlage - 2013/BV/4588
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. - "Jugendclub Pablo Neruda"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
04.06.2013
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt Jugendclub Pablo Neruda
gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 31.12.2013 in Höhe von 133.600,95 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1,11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht der Angebotsstruktur eine Bündelung der Ressourcen notwendig. Neben den fachlichen Aspekten sowie auch der wirtschaftlichen Bewertung muss dieser Prozess im Sozialraum weiter betrachtet werden.
Durch Kooperation mit dem Träger Institut Lernen und Leben e. V. und seinem Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung in hoher Qualität weiterhin erfüllt werden kann. Das Projekt wird bislang mit 2,5 Feststellen, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 wird 1 Feststelle Jugendsozialarbeit bis zu max.
50 % finanziert (näheres regelt der Zuwendungsbescheid).
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.918,42 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung ab Oktober 2013 von 2,5 Feststellen auf 2,0 Feststellen.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt damit 8,52 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
36301 55512010 und 55512011
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
|
| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 91.366,09 |
|
|
2013 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
|
|
| 91.366,09 |
2013 | 36301.55512010 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land |
| 20.900,00 |
|
|
2013 | 36301.75512010 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land |
|
|
| 20.900,00 |
2013 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 21.334,86 |
|
|
2013 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
|
| 21.334,86 |
2013 | 36301.41442014 | Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit | 20.900,00 |
|
|
|
2013 | 36301.61442014 | Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit |
|
| 20.900,00 |
|
04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 - 31.12.2013 in Höhe von 139.519,37 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 10 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
|