Beschlussvorlage - 2013/BV/4585
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und11 SGB VIII - Kulturnetzwerk e. V. - "Radiowelten ? mediale Selbstbestimmung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kulturnetzwerk e. V. für das Projekt Radiowelten mediale Selbstbestimmung gemäß den
§§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 31.12.2013 in Höhe von 25.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der von der Verwaltung des Jugendamtes erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit.
Im Mittelpunkt der Projektarbeit steht die politische Bildung, die durch die tagesaktuelle Berichterstattung durch die Jugendlichen praktiziert und erlebbar wird. Die Teilnehmer werden zur Selbstbestimmung, Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt.
Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.
Die Differenz in Höhe von 5.000,00 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Förderung neuer Stellen bzw. Stellenanteile) und der damit verbundenen Reduzierung im Bereich der Sachausgaben.
Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für eine 0,5 Feststelle auf der Grundlage des Fachkräftegebotes nach §§ 72 und 79 SGB VIII sowie auf Honorar, Miete, Betriebs- und Sachkosten. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % des geförderten Personalkostenanteils. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 10,18 %.
Der Träger ist über die vorgeschlagene Fördersumme informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 25.000,00 |
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2013 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 25.000,00 |