Beschlussvorlage - 2013/BV/4580

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers       SBZ Südstadt/Biestow gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2013 in Höhe von 289.00,00 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird gegenwärtig mit 3 Feststellen und 1 Feststelle Schulsozialarbeit an der Kooperativen Gesamtschule sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Die beantragte Stellenerweiterung zum 01. August 2013 ist aus Sicht der Verwaltung fachlich begründet.  Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier u. a. die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule.  Die Kernaufgabe des Stadtteil- und Begegnungszentrums liegt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit sowie der Gemeinwesenarbeit mit dem Ziel der Verhinderung, Beseitigung oder Linderung sozialer Probleme im Sozialraum.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 – 2013“ werden 0,75 Feststelle Jugendsozialarbeit und

1,0 Feststelle Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert (näheres regelt der Zuwendungsbescheid).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.

Die Differenz in Höhe von 3.400,00 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung von Personalkosten (Langzeitkrank, Beschäftigungsverbot).

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 10,3 %. Der Anteil der Drittmittel beträgt 2,39 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

                            36301                                                                  55512010 und 55512011

                            36301                                                                  55512020 und 55512021

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

195.149,31

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

195.149,31

2013

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

23.000,00

 

 

2013

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

23.000,00

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

27.274,46

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

27.274,46

2013

36301.55512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

21.600,00

 

 

2013

36301.75512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

21.600,00

2013

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

21.976,23

 

 

2013

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

21.976,23

2013

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

23.000,00

 

 

 

2013

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

23.000,00

 

2013

36301.41442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

21.600,00

 

 

 

2013

36301.61442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

 

 

21.600,00

 

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen