Beschlussvorlage - 2013/BV/4577

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See e. V. für das Projekt „Jugend zur See“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 50.000,00 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock.

 

Als Treff für Kinder und Jugendliche in Warnemünde ist das Projekt die Anlaufstätte im Sozialraum. Es werden 1 Feststelle sowie Honorare, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 34,27 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                             Bezeichnung: 54190020

                          

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

 

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

50.000,00

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

50.000,00

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen