Beschlussvorlage - 2013/BV/4575

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft verlängert den Termin zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2013/AN/4245 – Standort des Interkulturellen Gartens – bis zum  30.06.2014.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 2013/AN/4245 vom 30.01.2013

 

 

Sachverhalt:

 

Die Prüfung der Integration des Interkulturellen Gartens in das Bebauungsplangebiet Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“ kann nur im Zuge des Planverfahrens unter Beachtung weiterer Belange erfolgen. Die Planbearbeitung ist aufgrund noch nicht abgeschlossener Grundstücksverhandlungen zurzeit ausgesetzt. Ziel der Gespräche mit dem Eigentümer einer privaten Grundstücksfläche im westlichen, noch nicht rechtskräftigen Teilgebiet des Bebauungsplans „Groter Pohl“ ist die deutliche Verbesserung der Verkehrserschließung des insgesamt ca. 30 ha großen Gesamtgebietes zwischen dem Südring, der Erich-Schlesinger-Straße und der Bahntrasse. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist etwa Mitte des Jahres zu rechnen. Auf dieser Grundlage erfolgen dann die Plananpassung und die Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Integration des Interkulturellen Gartens ist Gegenstand der Plananpassung. Zuverlässige Aussagen mit rechtsverbindlichem Charakter werden erst nach den erforderlichen Verfahrensschritten der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Abwägung gegebenenfalls eingehender Bedenken und Anregungen vorliegen.

 

Das Ergebnis kann der Bürgerschaft frühestens bis zum 30.06.2014 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer
Zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen