Beschlussvorlage - 2013/BV/4566
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII ? DRK Kreisverband Rostock e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel ? hier Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des
Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 31.12.2013 in Höhe von 10.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Der DRK KV Rostock e. V. erhielt bereits aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationshäuser
für die Jahre 2008 bis 2012 Fördermittel. Die Bewerbung des Trägers um Förderung im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurde durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben positiv entschieden. Der Träger DRK KV Rostock e. V. erhält
aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II für den Bewilligungszeitraum
01.01. 31.12.2013 eine Zuwendung aus dem Europäischen Sozialfonds. Das Stadtteil- und Begegnungszentrum Mehrgenerationenhaus liegt im ESF-Zielgebiet 1. Die Zuwendung aus ESF-Mitteln beträgt 30.000,00 Euro. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt 10.000,00 Euro.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 1,5 % des Zuschusses der Hansestadt Rostock. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Anteil der ESF-Mittel beträgt 75 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190025
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36200.54190025 | Zuschüsse an Verbände und Vereine Mehrgenerationen-haus II (DRK) |
| 10.000,00 |
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2013 | 36200.74190025 | Zuschüsse an Verbände und Vereine Mehrgenerationen-haus II (DRK) |
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| 10.000,00 |