Beschlussvorlage - 2013/BV/4563

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Jugend und Arbeitswelt“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 206.781,98 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Die Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung und von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt werden für eine immer größer werdende Zahl von Jugendlichen schwieriger.

 

Das Projekt wird mit 1 Feststelle Jugendsozialarbeit und 3 Feststellen Schulsozialarbeit, Honoraren, Miete und Sachkosten gefördert. Es beinhaltet die Kombination von zwei Arbeitsfeldern, der Berufsfrühorientierung „Pro Beruf“ und der Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen „Wirtschaft“ und „Dienstleistung und Gewerbe“. Die beiden Arbeitsfelder ergänzen sich und tragen zur positiven Gestaltung der Übergänge bei.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 – 2013“ werden 3 Feststellen Schulsozialarbeit bis zu max. 

50 % finanziert (näheres regelt der Zuwendungsbescheid).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 0,58 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                              Bezeichnung: 55512011

                            36301                                                      55512020 und 55512021

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

 

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

65.068,16

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

65.068,16

2013

36301.55512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

66.300,00

 

 

2013

36301.75512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

66.300,00

2013

 

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

75.413,82

 

 

2013

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

75.413,82

 

2013

36301.41442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

66.300,00

 

 

 

2013

36301.61442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

 

 

66.300,00

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen