Antrag - 2013/AN/4561

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft faßt den nachstehenden Beschluß:

 

1. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock erhält den Auftrag, sich gemeinsam mit dem Stadtfeuerwehrverband vornehmlich gegenüber der Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Gewährung einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung zugunsten der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren einzusetzen. 

 

2. Der OB erstattet Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis spätestens 30. November 2013 über seine Bemühungen in geeigneter Weise Bericht.

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Sachverhalt:

 

Lokale und regionale Medien haben in den vergangenen Wochen wieder vermehrt über Nachwuchsprobleme bei den Freiwilligen Feuerwehren berichtet. Betroffen sind offensichtlich auch die Wehren in der Hansestadt Rostock (siehe dazu beispielgebend den Beitrag in den Norddeutschen Neuesten Nachrichten vom 14.03.2013; „Feuerwehren schlagen Alarm: Den fünf freiwilligen Wehren im Stadtgebiet gehen die Mitglieder aus/Führungsspitze forderte neue Anreize zur Stärkung des Ehrenamts“). In den Wehren wird zur Zeit ein Maßnahmenkatalog des Innenministeriums diskutiert. Ein Amtswehrführer aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald regte darüber hinaus an, langjährig aktive Kameradinnen und Kameraden „mit Extra-Rentenpunkten“ zu bedenken.

 

Die NPD-Landtagsfraktion konfrontierte Landesregierung und Parlament am Ende der vergangenen Wahlperiode mit einer Initiative, die eine Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V zum Ziel hatte. Im Gesetzentwurf hieß es: „Die Einführung einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr soll deren durch nichts zu ersetzende Tätigkeit für die Gemeinschaft auf angemessene Weise würdigen und einen Beitrag zur erhöhten Attraktivität des Ehrenamtes leisten.“

 

Diese Ehrenrente sollte beim Kommunalen Versorgungsverband eingerichtet und aus einem gleich hohen Betrag der Kommunen und des Landes gespeist werden. „Der finanzielle Mehrbedarf der Kommunen wird im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt“ (Näheres siehe unter Landtags-Drucksache 5/4325). Als Vorbild kann der Freistaat Thüringen dienen, dessen Landtag 2009 eine entsprechende Regelung verabschiedet hat 


Die Gewährung einer Ehrenrente wird von den Antragstellern als eine Möglichkeit angesehen, die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Freiwilligen Feuerwehren zu erhöhen.

 

Im übrigen sind weitere, die Wehren betreffende Probleme (u. a. fehlende und/oder mangelhafte bzw. veraltete Ausrüstung und Technik) nur durch eine radikale Umkehr in der Ausgabenpolitik des Bundes zu lösen. Solange hunderte Milliarden Euro für Zocker-Banken, Pleite-Staaten, Bundeswehr-Kriegseinsätze und Ausländer-Clans verschleudert werden, wird die Basis – so auch die Wehren – mit immer weniger Geld auskommen müssen.

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt