Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/4393-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb „Nordseite Neuer Markt“ wird zur Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs beschlossen.

In die Aufgabenstellung ist das Ergebnis des Preisrichterkolloquiums vom 25.04.2013 eingeflossen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 0399/08-BV vom 09.07.2008

Nr. 1212/05-A vom 01.03.2006

 

Sachverhalt:

 

Der Neue Markt gehört zu den wichtigsten Plätzen der Hansestadt Rostock, seine derzeitige bauliche und in Teilen auch funktionale Situation entspricht jedoch in keiner Weise seiner möglichen und gewünschten Bedeutung. Das einstige Zentrum der Hansestadt Rostock hat, nach den Kriegszerstörungen und dem nicht vollendeten Wiederaufbau eines geschlossenen Platzes, seine ursprüngliche Funktion nicht mehr zurückerlangt. Baulich bleibt der Platz durch die fehlende vierte Platzseite ungefasst, die fehlenden Flächen schränken die Nutzungsmöglichkeiten ein.

 

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0399/08-BV vom 9. Juli 2008 über die 2. Fortschreibung der Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ bereitet die Hansestadt Rostock die Bebauung der Nordseite des Neuen Marktes einschließlich östlich angrenzender Flächen vor.


Ausweislich dieses Rahmenplanes und der entsprechenden Beschlüsse der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock besteht ein wesentliches städtebauliches Ziel, das in den kommenden Jahren erreicht werden soll, in der Wiederbebauung der Nordseite des Neuen Markts und der Integration einer solchen Bebauung in ein Gesamtkonzept zur baulichen Weiterentwicklung des Bereichs zwischen Lange Straße/Vogelsang/Krämerstraße, Kleine Wasserstraße, Große Scharrenstraße und dem Neuen Markt selbst.

 

Zur Findung optimaler Lösungen sowohl zur städtebaulichen Einordnung der neuen Baukörper auf den vorgehaltenen städtischen Flächen  als auch zur Nutzungsverteilung der Baumassen und Baukörpergliederung in den Grundzügen soll ein offener, internationaler Planungswettbewerb mit 2 Phasen nach den gültigen „Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008“ (RPW 2008) gemäß § 3 Abs. 1 und 3 als Ideenwettbewerb ausgelobt werden. Das Verfahren ist anonym.

 

Die Jury setzt sich aus zwei stimmberechtigten Gruppen zusammen, die der Fachpreisrichter (Architekten oder Stadtplaner) und die der weiteren Preisrichter (Sachpreisrichter) sowie den beratenden Sachverständigen. Die Preisrichter werden durch die Hansestadt Rostock als Ausloberin berufen; die Anzahl der Fachpreisrichter ist um eine Person größer als die der Sachpreisrichter. Mit dem Vorsitz wird einer der Fachpreisrichter betraut. Entsprechend der gültigen RPW 2008 sind in das Preisgericht 4 Sachpreisrichter und 5 Fachpreisrichter zu berufen.

 

Um die Gesamtzahl der stimmberechtigten Preisgerichtsmitglieder nicht zu groß werden zu lassen, wird jeweils ein Vertreter aller Fraktionen der Bürgerschaft als Gast zu den Preisgerichtssitzungen eingeladen.

 

Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wurde basierend auf dem Städtebaulichen Rahmenplan (2. Fortschreibung 2008) entwickelt.

 

Die Zielsetzungen des Wettbewerbes sind Bestandteil des Auslobungstextes. Sie gliedern sich in die Schwerpunktbereiche „städtebauliche und strategische Vorgaben“, „Verkehr“, „Grün- und Freiflächen“ , „Architektur“, „Nutzungen und Raumprogramm“ und „gestalterische Vorgaben“ und wurden bei einem Bürgerforum am 25.02.2012 öffentlich diskutiert. Das vollständige Protokoll des Bürgerforums wird der Auslobung beigefügt.

 

In die Erarbeitung der Auslobung waren Vertreter der RSAG sowie des Ortsamtes einbezogen.

 

 

Die hier vorliegende ausführliche Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird nach der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss zur Veröffentlichung freigegeben., so dass die Ergebnisse Ende des Jahres 2013 vorliegen werden.

 

Der Verfahrensteil der Wettbewerbsauslobung wird entsprechend RPW 2008 mit der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt.

 

Hinweis:

 

Die in der Anlage beigefügte Auslobung enthält in dieser Fassung aus technischen Gründen nur die Anlagen (Bilder, Grafiken u. ä.), die für das Verständnis des Textes notwendig sind und wird bis zur Veröffentlichung redaktionell ergänzt.

 

Hinweise zum Nachtrag:

 

Im Ergebnis des Preisrichterkolloquiums ist die Aufgabenstellung in folgenden Punkten präzisiert worden:

 

1. Die Angaben zu Sicht- und Wegeachsen sind deutlicher formuliert worden im Hinblick auf die Östliche Altstadt

 

2. Die Angaben zu den Nutzungen und dem Raumprogramm sind im Verhältnis zur möglichen Baufläche überprüft und nun in einem einheitlichen Flächenmaß (BGF-Bruttogeschossfläche) angegeben.

Es wird im Sinne eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes die verpflichtenden Mindestgrößenvorgaben für den Einzelhandel zu einer variablen Größe geöffnet.

 

3. Der Umgang mit dem städtebaulichen Raum der Kleinen Wasserstraße wird im Sinne eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes offener formuliert.

 

4. Die zu schaffenden öffentlichen Stellplätze über den Eigenbedarf der anzusiedelnden Nutzungen hinaus werden weiterhin gewünscht, deren planerische Darstellung aber einer Prüfung unterzogen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.05.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.05.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen