Stellungnahme - 2013/AN/4331-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat sich bereits zur Eigenständigkeit der Volkstheater Rostock GmbH bekannt. Damit besteht die Notwendigkeit die Struktur der Volkstheater Rostock GmbH so zu gestalten, dass mit den weiter abnehmenden finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Rostock sowie den erwarteten finanziellen Mitteln des Landes die kulturpolitischen Vorgaben der Bürgerschaft umgesetzt werden können.

 

Eine Beschlussfassung zur Umsetzung der Aufgabenstellung durch die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH, erscheint jedoch fraglich.

 

Zum einen ist die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH  ohnehin gefordert, den Theaterbetrieb so aufzustellen, dass die Gesellschaft mit den vorhandenen und zukünftig erwarteten finanziellen Mitteln auskommt. Soweit es hierbei Alternativen gibt oder die von der Geschäftsführung beabsichtigte Art und Weise des Spielbetriebes nicht mit den politischen Vorstellungen im Einklang steht, wäre die Bürgerschaft einzubeziehen. Insoweit bedarf es hierzu keiner besonderen Beauftragung. Benötigt die Geschäftsführung zur Begleitung der Aufgabe externen Sachverstand, wäre das in der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft auszuweisen.

 

Zum anderen erscheint – wie die Erfahrungen der letzten 20 Jahre zeigen - das Spannungsfeld zwischen dem Bestreben an den kulturellen Ansprüchen des Theaters festzuhalten und dem diesen Bestreben entgegenwirkenden Anliegen,  notwendige Strukturänderungen zu erarbeiten damit Einsparungen am Volkstheater erzielt werden können, innerhalb des Theaters nicht auflösbar.

Insofern wäre die Zielstellung gemäß vorliegendem Antrag besser über eine entsprechende Auftragserteilung an einen externen Dritten durch das Beteiligungscontrolling erreichbar. In diesem Sinne ist das Amt für Management und Controlling bereits vorbereitend aktiv.

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben