Informationsvorlage - 2013/IV/4481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und dem durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossenen zusätzlichen Investitionsprogramms zum Krippenausbau für die Jahre 2013 bis 2014 erfolgte am 19.03.2013 die Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss (2013/BV/4385) sowie die Antragstellung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V für 19 Kindertageseinrichtungen und 7 Kindertagespflegeeinrichtungen.

 

Mit Schreiben vom 22. März 2013 wurde die Hansestadt Rostock vom Landesamt für Ge-sundheit und Soziales M-V in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales informiert, dass das angezeigte Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Bundesmittel erheblich übersteigt und diese auf die Landkreise und kreisfreien Städte budgetiert werden. Bezüglich der Anzahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren und der Anzahl der Kinder in der Altersgruppe unter 3 Jahren beträgt das nunmehr festgelegte Budget für die Hansestadt Rostock 1.532.825,92 Euro.

 

Neu- und Erweiterungsmaßnahmen, bei denen zusätzliche Plätze geschaffen werden sollen, sollen vorrangig Berücksichtigung finden, in der Kindertagesspflege sind kindbezogene Ausstattungen für zusätzliche Plätze zu fördern. Baumaßnahmen, die der Beseitigung von sicherheitstechnischen Mängeln dienen und eine kurzfristige Entziehung der Betriebs-erlaubnis der Einrichtung zur Folge haben, sollen nur in Einzelfällen berücksichtigt werden.

 

Entsprechend bestand die Aufforderung an die Hansestadt Rostock, die Antragstellung gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu modifizieren. Unter Beach-tung der beschlossenen Prioritätenliste und der bereits bestehenden Festlegungen wurden aufgrund der erheblichen Budgetierung nachfolgende Präzisierungen vorgenommen:
 

 

 

 

 

- Eine Förderung ist nur für Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen für Kinder  

  bis zum vollendeten 3. Lebensjahr möglich.
- Anträge mit ausschließlich Erhaltungsmaßnahmen werden nicht in die Förderung einbe-   

  zogen.
- Anträge mit ausschließlichem Bezug zu Ausstattungen für zusätzliche Plätze werden nicht
  in die Förderung einbezogen.
- Die erfolgte Rücknahme eines Antrages – Diakonie des Kirchenkreises Rostock, Kinder-

  tagesstätte „Sonnenkinderhaus“ – wird berücksichtigt.
- Eine mögliche Förderung kann maximal in Höhe von 30 vom Hundertsatz der beantragten
  Mittel gewährt werden.
 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2013 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben