Beschlussvorlage - 2013/BV/4457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für die Ausweisung des Denkmalbereiches Historischer Ortskern Warnemünde (Anlage Denkmalbereichsverordnung Historischer Ortskern Warnemünde).

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Beschlussvorschriften:
 

§ 22 Abs. 2 KV

§ 5 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss Rat der Stadt Rostock Nr. 77/8/84 vom 19.04.1984

 

Sachverhalt:

 

In Warnemünde befinden sich die Denkmalbereiche Am Strom, Alexandrinenstraße und Georginenstraße, die am 19. April 1984 durch Beschluss des Rats der Stadt 77/8/84 festgelegt wurden und durch den Einigungsvertrag weiterhin gelten. Diese und der neu hinzugekommene Bereich Am Leuchtturm wurden durch Veröffentlichung im städtischen Anzeiger vom 20.05.1994 durch den Oberbürgermeister neu verordnet.


Die einzelnen Verordnungen sind nun in einer neuen Verordnung zusammengefasst worden.

Form und Inhalt wurden an die Veränderungen des Denkmalschutzgesetzes und die zwischenzeitliche Rechtssprechung angepasst. Der Schutzumfang ist dabei unverändert, die äußeren Grenzen des Bereiches sind beibehalten worden, sie wurden nur an die aktuellen Grundstücksgrenzen angepasst.

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.08.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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22.08.2013 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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22.08.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.09.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen