Beschlussvorlage - 2013/BV/4452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Fortschreibung des Warnow-Ufer-Konzeptes für die Thematik Wohnen auf dem Wasser mit den darin enthaltenen Analysedaten, Standortausschlusskriterien und Aussagen zu den für das Wohnen auf dem Wasser entwickelbaren Uferabschnitten.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2  KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat 2009 das Warnow-Ufer-Konzept beschlossen und den Oberbürgermeister 2011 beauftragt, die Möglichkeiten eines Planverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Standorte für die Planung und Umsetzung von Hausbootplätzen auf der Warnow zu prüfen und der Bürgerschaft vorzulegen. Mit diesem Konzept sollen geeignete Kriterien für die Auswahl möglicher Standorte vorgeschlagen werden, die u.a. den Anforderungen der Stadtentwicklung, Naherholung, (Uferzugang für alle) und des Naturschutzes benannt werden. Außerdem sind Vorschläge für die geeignete Art und Größe der Hausboote zu formulieren.


Die zur Beschlussfassung vorliegende Fortschreibung des Warnow-Ufer-Konzeptes für die Thematik soll der Bürgerschaft sowie der Öffentlichkeit als sensible Entscheidungshilfe für eine verantwortungsvolle Entwicklung einer wohnbaulichen Nutzung auf dem Wasser dienen.

 

Das Konzept stellt nicht abschließend die wichtigsten fachlichen Kriterien für die Prüfung der Uferabschnitte auf Eignung für die Ansiedlung von Wohnen auf dem Wasser durch die Anwendung von Ausschluss- und Bedenklichkeitskriterien dar. Es systematisiert und bewertet mit diesen Kriterien die einzelnen Uferabschnitte der Warnow und benennt damit, welche Uferabschnitte für eine Wohnnutzung auf dem Wasser auszuschließen sind und für welche Uferabschnitte lediglich Bedenklichkeitskriterien geltend gemacht werden und eine einzelne tiefergehende Bewertung im Bedarfsfall erfolgen muss.

 

Die Ausschluss- und Bedenklichkeitskriterien kommen für die einzelnen Uferabschnitte zum Tragen, wenn der entsprechende Uferbereich

·         erheblich von Lärm/Lärmkontingenten und/oder Geruchsemissionen von bestehenden oder bau- und planungsrechtlich gesicherten Gewerbe- / Industriegebieten oder Sondergebieten mit Hafen- oder Logistikbezug betroffen ist (Ausschluss- oder Bedenklichkeitskriterium)

·         Boden- und Sedimentbelastungen aufweist oder ein konkreter Verdacht dazu vorliegt (Ausschlusskriterium)

·         nicht unter § 29 Abs. 2 und 3 NatSchAG M-V fällt (Ausschluss- oder Bedenklichkeitskriterium)

·         hoheitliche / sicherheitstechnische Aufgaben übernehmen oder die in/an hoheitlich gewidmeten Bereichen befindet (Ausschlusskriterium)

·         wegen vorhandener Nutzungen oder räumlichen Lagen mit besonderem Charakter für eine Wohnnutzung nicht verfügbar ist (Ausschluss- oder Bedenklichkeitskriterium)

·         unter Naturschutzstatus gestellt ist (Ausschlusskriterium)

·         innerhalb der Trinkwasserschutzzone I und in den Kernbereichen der Trinkwasserschutzzone II liegt (Ausschlusskriterium)

·         im Überschwemmungsgebiet „Warnowniederung zwischen Klein Raden und Rostock“ liegt (Ausschlusskriterium)

·         unter Landschaftsschutz steht (Ausschlusskriterium)

·         durch ihre naturräumliche Qualität als naturnahes Ufer (Merkmal Naturnahe Flächen ohne Uferverbau) oder unbebautes Ufer (Grünflächen im Uferbereich, z.T. mit leichtem oder technischen Verbau der Uferkante) vor einem weiteren Verbau bzw. vor einer weiteren Inanspruchnahme geschützt werden soll (Ausschlusskriterium)

·         keinen oder nicht ausreichend Raum für die Ansiedlung einer Wohnnutzung auf dem Wasser bei gleichzeitiger Beibehaltung der Nutzungsqualitäten bestehender wasserseitiger Nutzungen (Ausschluss- oder Bedenklichkeitskriterium) bietet

·         an dem eine verkehrliche Anbindung für Fahrzeugverkehr sowie die Erschließung durch Ver- und Entsorgungsmedien nicht möglich ist (Ausschluss- oder Bedenklichkeitskriterium)

·         die im Flächennutzungsplan landseitig nicht als Wohn- oder Mischbaufläche dargestellt sind (Bedenklichkeitskriterium)

·         im Flächennutzungsplan wasserseitig mit der Signatur der Uferfreihaltezone gekennzeichnet ist (Bedenklichkeitskriterium)

·         keine Wohn- oder Mischnutzung in durch die Bürgerschaft beschlossenen informellen Plankonzepten beinhaltet (Bedenklichkeitskriterium)

·         durch Festsetzungen in Bebauungsplänen rechtsverbindlich für eine andere Nutzung ausgewiesen ist (Bedenklichkeitskriterium)

 

Die Uferabschnitte, für die lediglich Bedenklichkeitskriterien geltend gemacht wurden, sind in einer nächsten Planungsstufe im Zusammenhang mit konkreten Einzelplanungen zu bewerten und über die Zulässigkeit abschließend zu entscheiden. Im Rahmen dieser detaillierten Überprüfung kann erst die qualitative (Größe, Form etc.) und quantitative Ausformung (Anzahl der Wohneinheiten) erfolgen.

Im Bewertungsverfahren für die 3 bedingten Eignungsbereiche ergeben sich zwingend insbesondere folgende Handlungsschwerpunkte einer Machbarkeitsprüfung vor der Durchführung eines ebenfalls notwendigen Bauleitplanverfahrens, sofern die Machbarkeitsprüfungen jeweils ein positives Ergebnis ergeben haben:

·      Durchführung einer Schallimmissionsprognose

·      Prüfung der konkreten landseitigen Flächenverfügbarkeit für Verkehrs- und Medienerschließung

  • Prüfung der Genehmigungsfähigkeit für die geplante bauliche Anlage nach § 31 WaStrG und § 6 WVG M-V

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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07.05.2013 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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07.05.2013 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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08.05.2013 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Fortschreibung des Warnow-Ufer-Konzeptes für die Thematik Wohnen auf dem Wasser mit den darin enthaltenen Analysedaten, Standortausschlusskriterien und Aussagen zu den für das Wohnen auf dem Wasser entwickelbaren Uferabschnitten.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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14.05.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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15.05.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.05.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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22.05.2013 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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23.05.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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28.05.2013 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - vertagt

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29.05.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2013/BV/4452:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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19.06.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Fortschreibung des Warnow-Ufer-Konzeptes für die Thematik Wohnen auf dem Wasser mit den darin enthaltenen Analysedaten, Standortausschlusskriterien und Aussagen zu den für das Wohnen auf dem Wasser entwickelbaren Uferabschnitten.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4452:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Fortschreibung des Warnow-Ufer-Konzeptes für die Thematik Wohnen auf dem Wasser mit den darin enthaltenen Analysedaten, Standortausschlusskriterien und Aussagen zu den für das Wohnen auf dem Wasser entwickelbaren Uferabschnitten.

 

Im Kapitel „3.3 Weiteres Verfahren“ des Untersuchungsberichtes sind zu den bereits aufgeführten Handlungs-/Untersuchungsschwerpunkten der erforderlichen Machbarkeits­prüfungen folgende Untersuchungsschwerpunkte hinzuzufügen:
 

·  Prüfung des städtebaulichen und gestalterischen Einfügens des geplanten Wohnstandortes auf dem Wasser in das Ortsbild,
 

·  Prüfung des Einfügens des geplanten Wohnstandortes auf dem Wasser in die umgebenden Nutzungen.

 

(Fortschreibung des Warnowuferkonzeptes – einschließlich Austauschseiten zum Kapitel 3.3 liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 7 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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25.06.2013 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - zur Kenntnis gegeben