Stellungnahme - 2013/DA/4383-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss Nr. 2013/AN/4330 „Vereinbarung zur vertiefenden Prüfung von Theaterstrukturmodellen“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt für die Aprilsitzung der Bürgerschaft den Entwurf einer Vereinbarung zur weiteren Prüfung der Reorganisation der Theater- und Orchesterstruktur in Mecklenburg mit dem Land M-V vorzulegen.

 

Der Beschlussfassung folgend wurde der Bürgerschaft mit der Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4401 der Vereinbarungsentwurf vorgelegt. Das Diskussionsergebnis des Hauptausschusses vom 19.03.2013 zur Beschlussvorlage ist mit einem Nachtrag zur Beschlussvorlage in den Vereinbarungsentwurf eingegangen.

 

Folgt die Bürgerschaft dem vorgelegten Beschlussvorschlag ist die Vereinbarung mit den Vertretern der Landeshauptstadt Schwerin und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu besprechen. Die Vereinbarung wird nur wirksam, wenn auch die Landeshauptstadt Schwerin unterzeichnet. Damit ist ein Beschluss zur Aufnahme von Gesprächen mit der Landeshauptstadt Schwerin nicht erforderlich.

 

Alternativvorschläge zu den Modellen 2, 4 und 7 können durch die Modifikationen der Modelle bei der vertiefenden Prüfung entwickelt werden.

 

Eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag Nr. 2013/BV/4401 und dem Beschlussantrag 2013/DA/4383 führt zu Mehraufwendungen der Hansestadt Rostock sowie der Landeshauptstadt Schwerin.

Mit Zustimmung zum Beschlussantrag 2013/DA/4383 zur Entwicklung weiterer Alternativvorschläge wären bei der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin Beratungskosten einzuplanen. Die  Alternativen können nur Entscheidungsvorschläge sein, wenn bekannt ist, was die Alternativen kosten und ob diese günstiger sind als die von der Firma METRUM bisher vorgelegten Modelle oder deren Modifikationen.


Die vertiefende Prüfung bei den METRUM-Modellen soll aufgrund der unzureichenden Datenbasis erfolgen, da nur so festgestellt werden kann, was die Modelle für die Kommunen finanziell und kulturell bedeuten. Um eine Vergleichbarkeit weiterer Alternativen mit den METRUM-Modellen herzustellen, wären folglich auch die von den Städten Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin entwickelten Alternativen in der gleichen Tiefe zu untersetzen wie die METRUM-Modelle. Die Größenordnung des hierfür notwendigen Beratungsaufwands ist  durch die Verwaltung derzeit nicht einschätzbar.

 

Aus diesen Gründen wird der Dringlichkeitsantrag nicht befürwortet.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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10.04.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben