Beschlussvorlage - 2013/BV/4428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Für das Gebiet zwischen Toitenwinkler Allee und Petersdorfer Straße


begrenzt durch:

 

im Norden:

Hainbuchenring und Petersdorfer Straße,

im Osten:

Petersdorfer Straße,

im Süden:

Toitenwinkler Allee, Tankstelle und Erdwall,

im Westen:

unbebaute Fläche ca. 200 m westlich des Fußweges
von der Toitenwinkler Allee zum S-Bahnhaltepunkt

 

soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Beschlussvorschriften:              § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Beschluss des Hauptausschusses Nr. 133/00-BV
vom 18.04.2000

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt zurzeit im Außenbereich und Vorhaben sind daher nicht nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Das Gelände bedarf einer städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer geordneten gewerblichen Ansiedlung als Abschluss des vorhandenen Gewerbegebietes und der sinnvollen Abrundung des Standortes in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes Toitenwinkel.

Der größte Teil der Fläche liegt brach.

Ein gewerblicher Ansiedlungsbedarf ist vorhanden.

Die Fläche ist verkehrstechnisch durch die direkte Anbindung an die Autobahn und unmittelbare Nähe zum Seehafen gut erschlossen. Die Petersdorfer Straße kann eine Mehrbelastung an KFZ aufnehmen. Die Entwicklung gewerblicher Bauflächen stellt eine Ergänzung zum bereits vorhandenen Gewerbegebiet dar und soll dieses aufwerten.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dieser städtischen Fläche die gewerbliche Ansiedlung zu ermöglichen.

Die Entwicklung des B-Planes erfolgt auf der Grundlage des F-Planes. Dieser weist hier Gewerbefläche aus.

Die Größe des Gebietes beträgt ca. 13 ha.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten sind von der Hansestadt Rostock zu übernehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist die Voraussetzung für die Ausschreibung der Planungs­leistungen, weshalb deren Gesamtsumme in dieser Planungsphase noch nicht kalkulierbar ist.

Durch den Verkauf gewerblicher Bauflächen können Einnahmen für die Hansestadt Rostock erzielt werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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24.04.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.04.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.05.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen