Beschlussvorlage - 2013/BV/4409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

Die Bürgerschaft beschließt die Wahl von Herrn Michael Berger als Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

 

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Beschlussvorschriften:

 

 

§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

§ 24 Abs. 7 Geschäftsordnung der Bürgerschaft

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-

 

Sachverhalt:

 

Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

19. April 2012 - III 103/3222 - 11 SH - hat die Hansestadt Rostock bis zum 01. Mai 2013

die Vertrauensperson per Wahl durch die Gemeindevertretung aufzustellen (§ 40 GVG)

sowie diese bis zum 01. Juli 2013 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.

 

Die Vertrauensperson ist Beisitzer in dem nach § 40 Abs. 3 zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss), welcher zusammentritt, um die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Jahre zu wählen.

 

Für die Wählbarkeit der Vertrauensperson gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen (§§ 31 – 34 GVG).

 

Sie wird nach § 40 Abs. 3 Satz 1 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.

 

Die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertrauenspersonen ist für die Hansestadt Rostock auf fünf festgesetzt. Es ist empfehlenswert, Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu wählen.

 

 

Als Vertrauensperson für den Richterwahlausschuss wird

 

              Herr Michael Berger

 

der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.04.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen