Beschlussvorlage - 2013/BV/4401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Bürgerschaft beschließt den in der Anlage I vorgelegten Vereinbarungsentwurf zur weiteren Prüfung der Reorganisation der Theater- und Orchesterstruktur in Mecklenburg mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern  und der Landeshauptstadt Schwerin.

 

2.      Die Bürgerschaft beschließt, dass der Oberbürgermeister, die Aufsichtsratsvorsitzende der Volkstheater Rostock GmbH, einen Vertreter der Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH und eine Mitarbeiterin des Beteiligungsmanagement in der Arbeitsgruppe zur vertiefenden Prüfung der Modelle mitarbeiten.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschluss Nr. 2012/AN/4047 vom 05.12.2012

Beschluss Nr. 2013/AN/4330 vom 06.03.2013

Beschluss Nr. 2013/AN/4363 vom 06.03.2013

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft hat in seiner Sitzung am 19.02.2013 die Verwaltung der Hansestadt Rostock beauftragt, für die Aprilsitzung der Bürgerschaft einen Entwurf zum Abschluss einer Vereinbarung zur weiteren Prüfung der Reorganisation der Theater- und Orchesterstruktur in Mecklenburg vorzulegen.

 

In der Bürgerschaftssitzung am 06.03.2013 hat die Bürgerschaft festgelegt, dass sich der Vorschlag an dem Vereinbarungstext der Beschlussvorlage zum Antrag 2013/AN/4330 der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 orientieren sollte.

Dem wird mit dem in der Anlage 1 vorgelegten Vereinbarungsvorschlag entsprochen.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf dem von der Bürgerschaft vorrangig angestrebten Ziel, ein eigenständiges Theater in Rostock zu betreiben. Aus diesem Grund soll neben den Modellen 4 und 7 auch das Modell 1 untersucht werden.

 

Im Antrag 2013/AN/4330 wird für die Untersuchung des eigenständigen Theaters das Modell 2 „Autonomie und Kooperation“ zur Prüfung vorgeschlagen. Bei dem Modell wird jedoch bis zum Jahr 2020 auf einen festen Landeszuschuss in Höhe des Durchschnittswertes der FAG-Zuweisungen der Jahre 2010 – 2012 abgestellt, der zudem zugunsten einer Projektförderung um 10 % gekürzt werden soll. Mit den 10 % sollen herausragende künstlerische Vorhaben aus den Bereichen Musiktheater und Konzertwesen gefördert werden, die von einzelnen Theatern oder in Kooperation mehrerer Theater entwickelt werden. Die Chancen des Rostocker Theaters Gelder aus der Projektförderung zu erhalten, werden kritisch gesehen. Für die Projektförderung werden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur formale und qualitative Vergabekriterien entwickelt.

Das Modell 1 „Autonomie“ ist ein Modell, das auch auf den Erhalt der Eigenständigkeit des Volkstheaters abstellt, aber eine gerechtere und vollständige Verteilung der Landeszuschüsse ermöglicht (Einwohnerzahl der Region und zahlungswirksame Aufwendungen lt. Wirtschaftsplan). Bei dem Modell 1 sollen, damit jeder Theaterträger den Landeszuschuss direkt empfangen kann, die durch den derzeitigen FAG-Erlass motivierten Kooperationsverträge beendet werden. Die Vorteile, die mit den Kooperationsverträgen verbunden sind, könnten aber auf bilateraler Basis fortgesetzt werden.

 

Die Zuschusshöhe der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin an ihre Theater wurde nicht in den Vereinbarungsentwurf aufgenommen, da Zuschusszahlungen auf Grundlage des von der Landesregierung vorgesehene Matching-Verfahren nicht zugesichert werden können.

Die Haushaltssituationen der Städte lassen zudem eine verbindliche Zusage zur Verstätigung der Zuschüsse nicht zu.

Für das Verfahren zur vertiefenden Prüfung der Modelle wird vorgeschlagen, dass eine Arbeitsgruppe aus insgesamt 12 Mitgliedern gebildet wird. In der Arbeitsgruppe sollten für die Hansestadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin und das Land Mecklenburg-Vorpommern je 4 Mitglieder tätig sein.

Für die Hansestadt Rostock wird vorgeschlagen, dass der Oberbürgermeister, die Aufsichtsratsvorsitzende, ein Vertreter der Geschäftsführung und eine Mitarbeiterin des Beteiligungsmanagements, Mitglieder der Arbeitsgruppe werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:              keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2013 - Hauptausschuss

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10.04.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag einschließlich Nachtrag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt den in der Anlage I zum Nachtrag vorgelegten Vereinbarungs­entwurf zur weiteren Prüfung der Reorganisation der Theater- und Orchesterstruktur in Mecklenburg mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Oberbürgermeister, die Aufsichtsratsvorsitzende der Volkstheater Rostock GmbH, ein Vertreter der Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH und eine Mitarbeiterin des Beteiligungsmanagements in der Arbeitsgruppe zur vertiefenden Prüfung der Modelle mitarbeiten.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4401:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt den in der Anlage I zum Nachtrag vorgelegten Vereinbarungs­entwurf zur weiteren Prüfung der Reorganisation der Theater- und Orchesterstruktur in Mecklenburg mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Oberbürgermeister, die Präsidentin der Bürgerschaft, die Aufsichtsratsvorsitzende der Volkstheater Rostock GmbH und ein Vertreter der Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH in der Arbeitsgruppe zur vertiefenden Prüfung der Modelle mitarbeiten.

In den Prozess zur Vereinbarung über die Prüfinhalte ist zusätzlich je eine Fraktions­vertreterin / je ein Fraktionsvertreter der Bürgerschaft einzubeziehen.

 

(o. g. Vereinbarungsentwurf liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt