Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/4261-02 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 "Ortsteilzentrum Diedrichshagen"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.04.2013
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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02.05.2013
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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21.05.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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29.05.2013
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Geplant
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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19.06.2013
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Nr. 2012/BV/3090 vom 04.04.2012
Sachverhalt:
Mit vorliegendem Nachtrag zur Beschlussvorlage wird die als Satzung zu beschließende Planzeichnung (Teil A) mit dem Text (Teil B) geändert und vollständig ersetzt (Anlage 2).
Der Beschlussvorschlag und die Anlage 1 (Abwägungsergebnis) werden nicht geändert.
Die Anlage 3 (Begründung) wurde auf den Seiten 10 - 14 geändert.
Ursache ist der Änderungsantrag des Ortsbeirates Warnemünde/Diedrichshagen, wonach im o.g. Plangebiet die Errichtung von neuen Ferienwohnungen sowie die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum in Ferienwohnungen nicht zugelassen werden soll.
In Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Eigentümer/Investor entfällt nun die explizit genannte Zulässigkeit von Ferienappartements. Diesbezüglich werden somit die Inhalte des bisherigen Bebauungsplans beibehalten, wenngleich das Plangebiet kein ausgesprochener Wohnstandort ist, in dem eine Ferienwohnnutzung eine etwaige attraktive Wohnnutzung verdrängt.
In Abstimmung mit dem Eigentümer/Investor wurde gleichzeitig bezüglich der beiden kleineren Gebäude (Raute A) die Zulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewerbes sowie von Wohnungen neu geordnet: Statt einer bisher vorgeschlagenen Unzulässigkeit im äußeren der beiden Gebäude sollen diese beiden Nutzungsarten nur noch in deren Dachgeschossen zugelassen werden. Daraus resultiert flächenmäßig keine Ausweitung der Beherbergungsnutzung.
Neu ist jedoch eine eigene Festsetzung für Wohnungen, die der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen (Betreutes Wohnen). Diese Art des Wohnens soll bereits oberhalb des Erdgeschosses zulässig sein. Damit erfolgt zwar eine Erweiterung der Wohnnutzung; dies dient aber dem Erhalt der am Standort vorhandenen Tagespflegeinrichtung, die diesen Service anbietet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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824,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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