Änderungsantrag - 2013/AN/4362-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den sog. Warnemünder Veranda-Streit umgehend beizulegen.

Hierzu wird der Oberbürgermeister aufgefordert, der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im Juni 2013 einen Lösungsvorschlag zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

Dieser soll die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten des Landes berücksichtigen,
die dieser dem Oberbürgermeister mit Schreiben vom 8. 2. 2013 zugeleitet hat..

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Sachverhalt:

Der Bürgerbeauftragte stärkt die Position der Bürgerschaft, die diese in ihren bisherigen Beschlüssen vertreten hat und die auf eine Kompromissfindung mit den Eigentümern der Veranden abzielen.

Zudem hat das Innenministerium in seinem Schreiben vom 12. 10. 2011 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich entscheidet, zu welchen Konditionen sie stadteigene Grundstücksflächen veräußert bzw. zur Nutzung überlässt.

 

 

Der Bürgerbeauftragte hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass es verschiedene Kompromissmöglichkeiten gibt, u.a.:

-          Berücksichtigung eines besonderen. öffentlichen Interesses.

-          Berücksichtigung, dass es sich bei den Flächen um Teilgrundstücke handelt,
die nicht eigenständig zu vermarkten sind.

-          Bisherigen Verkäufe binden die Stadt nicht an die dort erzielten Kaufpreise

 

Er empfiehlt in seinem Schreiben:

-          auf die Kaufanliegen der Verandaeigentümer mit dem Ziele einvernehmlicher Regelungen einzugehen

-          - bei der Kaufpreisfindung (neben den Gegegenheiten des jeweiligen Grundstückes) den Kaufwilligen weitaus mehr entgegenzukommen und sich dabei primär an dem Preiskorridor der Bürgerinitiative der Warnemünder Veranda-Besitzer zu orientieren,

-          hilfsweise statt Nutzungsentgelten Überbaurenten zu erheben.

 

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen