Stellungnahme - 2013/AN/4330-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

 

Der Antrag zur Beschlussfassung des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes zur vertiefenden Prüfung von Theatermodellen entspricht der Interessenslage der Hansestadt Rostock.

 

Die mit dem Abschluss des Entwurfes vereinbarte vertiefende Prüfung gewährleistet, dass die Randbedingungen im Laufe der Prüfung gestaltungsfähig bleiben, Transparenz gegeben ist und die Einflussmöglichkeit der Hansestadt Rostock erhalten bleibt.

Die Prüfung ist ergebnisoffen. Der Abschnitt VI „Nächste Schritte“ sollte berichtigt werden. Die Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

 

Der Prüfumfang (Modelle 2, 4 und 7) entspricht grundsätzlich dem Willen der Bürgerschaft vom 05.12.2012 zur Positionierung der Hansestadt Rostock zur Theater- und Orchesterstruktur.

In dem Beschluss Nr. 2012/AN/4047 hatte die Bürgerschaft als vorrangige Zielstellung den Erhalt eines eigenständigen Theaters festgelegt. Nur wenn diese Zielsetzung in den Verhandlungen mit dem Land nicht umsetzbar ist, sollten die Modelle 4 und 7 die Basis der weiteren Verhandlungen sein.

Zur Umsetzung der Zielstellung „Erhalt des eigenständigen Theaters“ wird in dem hier zur Beschlussfassung gestellten Vereinbarungstext auf das Modell 2 „Autonomie und Kooperation“ abgestellt.

Bei diesem Modell wird jedoch bis zum Jahr 2020 auf einen festen Landeszuschuss in Höhe des Durchschnittswertes der FAG-Zuweisungen der Jahre 2010 – 2012 abgestellt, der zugunsten einer Projektförderung um z. B.10 % gekürzt wird. Damit würden die FAG-Mittelzahlungen für das Rostocker Theater unter dem Wert der bisher gezahlten Landes­zuschüsse liegen.


Das Modell 1 „Autonomie“ wäre dagegen ein Modell, das ebenfalls den Erhalt des eigenständigen Theaters zum Ziel hat, aber eine gerechtere Verteilung der Landeszuschüsse ermöglichen würde (Einwohnerzahl der Region und zahlungswirksame Aufwendungen lt. Wirtschaftsplan). Die Möglichkeit Kooperationen mit anderen Theatern einzugehen bleibt auch bei dem Modell 1 bestehen. Insoweit wäre es zielführend, statt dem Modell 2 das Modell 1 in den Vereinbarungsentwurf aufzunehmen.

 

Aus diesen Gründen wird die Beschlussfassung mit dem Hinweis der Aufnahme des Modells 1 an Stelle des Modells 2 sowie der Korrektur des Abschnittes VI empfohlen.

 

Darüber hinaus muss klar sein, dass mit „konstantem Zuschuss der kooperierenden Kommunen“ nicht der gegenwärtig bereitgestellte Betrag gemeint sein kann.
Eine derartige Verpflichtungserklärung könnte die Kommune nicht eingehen und sie stünde auch nicht in Übereinstimmung mit der erwarteten Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock, wie sie sich im aktuell zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltssicherungskonzept wiederfindet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben