Stellungnahme - 2013/AN/4363-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Absichtserklärung der Hansestadt Rostock zu den Theater- und Orchesterstrukturen in M-V baut auf den vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erarbeiteten Vereinbarungsentwurf auf.

 

Mit dem vorgelegten Beschlussantrag werden bereits im Vereinbarungsentwurf des Ministeriums enthaltene und verbindliche Regelungen modifiziert übernommen. In der Absichtserklärung wird das Modell 4 oder Modell 7 bzw. eines ihrer Modifikationen als ein zur Umsetzung vorgesehenes Ergebnis bestimmt. Dazu wurden Ausgangsprämissen festgelegt, die die Übernahme von Zahlungspflichten der Hansestadt Rostock in Aussicht stellen, ohne eine Änderungsmöglichkeit offen zu lassen, wenn die Modelluntersuchung zu nicht erwarteten Ergebnissen führt.

Dagegen bestehen erhebliche haushaltsrechtliche Bedenken, da die Hansestadt Rostock eine Finanzierungszusage geben würde. Die Hansestadt Rostock muss derzeit aufgrund ihrer Haushaltslage ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Sie ist verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen, die zur Erschließung einer Zuschussreduzierung bei der Volkstheater Rostock GmbH führen. Die Zusage, die Zahlungspflichten bei Umsetzung von einem der Modelle zu übernehmen, steht dem entgegen.

Zu den einzelnen Punkten der Absichtserklärung wird auf die Anlage verwiesen.

 

Die weitere Untersuchung der Modelle 4 und 7 sollte dazu dienen festzustellen, ob eine Umsetzungsmöglichkeit gegeben ist und wie hoch der Umsetzungsaufwand sowie die laufende Unterhaltung des Spielbetriebes auf Grundlage eines Musterspielplanes mit gleichem Kulturangebot am Standort Schwerin und Rostock sein würden. Erst dieses Ergebnis zeigt die finanziellen Belastungen und kulturellen Auswirkungen der Modelle 4 oder 7 bzw. einer Modifikation dieser Modelle für die Hansestadt Rostock und kann Grundlage einer Umsetzung sein.

 

Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass die Absichtserklärung / Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg Vorpommern, der Stadt Schwerin und der Hansestadt Rostock abzuschließen wäre. Auch die Stadt Schwerin muss mit den durch die Vereinbarung gesetzten Rahmenbedingungen einverstanden sein, da die Zielsetzung auf die Gründung eines Unternehmens abzielt, dessen Eigentümer die Stadt Schwerin sowie die Hansestadt Rostock und ggf. das Land Mecklenburg-Vorpommern sein sollen. Die FAG-Mittel, die derzeit die Hansestadt Rostock und die Stadt Schwerin erhalten, sollen nach den Modellen „Landesoper“ und „Staatstheater Mecklenburg“ dem gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, so dass die Städte selbst zukünftig keine FAG-Mittel für einen Theaterbetrieb erhalten. Mit Festlegung der Rahmenbedingungen wird zudem maßgeblich  die Aufwandshöhe für das gemeinsam mit Schwerin zu gründende Unternehmen beeinflusst und letztlich die Höhe des Verlustausgleiches bestimmt, der von der Hansestadt Rostock und der Stadt Schwerin entsprechend ihrer Anteile zu übernehmen wäre.

Der hier von der Landeshauptstadt Schwerin vorliegende Entwurf der Absichtserklärung zur Neuorganisation der Theater und Orchester in Mecklenburg vom 21.01.2013 enthält in Abschnitt I teilweise andere Ausgangsprämissen, z.B. eine Landesbeteiligung (am Unternehmen) und den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und sozialverträglicher Stellenabbau. Deshalb gilt für die Absichtserklärung, dass auch die Hansestadt Rostock mit den Regelungen der Stadt Schwerin einverstanden sein muss.

 

Dem Antrag kann aus den oben genannten Gründen nicht zugestimmt werden.  

 

Klarstellend wird zur Ablehnung des Antrages jedoch angemerkt, dass die Verwaltung dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Stadt Schwerin und der Hansestadt Rostock zur   weitergehenden Untersuchung der vom Ministerium vorgeschlagenen Modelle nach wie vor offen gegenübersteht, solange es sich bei der Absichtserklärung nur um eine vertiefende Prüfung handelt und die Randbedingungen im Laufe der Prüfung gestaltungsfähig bleiben.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben