Dringlichkeitsvorlage - 2013/DV/4357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden in Höhe von insgesamt EUR 4.530,50 gemäß beigefügter Aufstellung für das Klinikum Südstadt Rostock wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:              § 44 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus dem Erfordernis, für die Spender Spendenbescheinigungen ausstellen zu können, damit diese die Spenden steuerlich geltend machen können. Dies ist wiederum für viele Spender Voraussetzung für – ggf. auch weitere – Spenden. Weiterhin sollen die Spenden zeitnah satzungsgemäß verwendet werden können.

 

Sachverhalt:

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 22.11.2012 bis 31.12.2012 Spenden über insgesamt EUR 4.530,50 mit einem Einzelwert von je über EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 der Kommunalverfassung M-V obliegt die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 100,00 der Bürgerschaft. Eine Übertragung auf den Hauptausschuss ist noch nicht erfolgt.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 12             

Produkt: 62303                            Bezeichnung: Eigenbetrieb Klinikum Südstadt

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen