Dringlichkeitsvorlage - 2013/DV/4356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden in Höhe von insgesamt EUR 3.088,34 gemäß beigefügter Aufstellung für das Klinikum Südstadt Rostock wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:              § 44 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Spenden satzungsgemäß und entsprechend der Vorgaben der Spender verwenden zu können.

 

Sachverhalt:

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 22.11.2012 bis 31.12.2012 Spenden über insgesamt EUR 3.088,34 mit einem Einzelwert von je über EUR 100,00  bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 der Kommunalverfassung M-V obliegt die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 100,00 bis zu 1.000 € der Bürgerschaft. Eine Übertragung auf den Hauptausschuss ist noch nicht erfolgt.

 

Die in der Anlage aufgeführten Spender haben bisher nicht um Ausstellung einer Spendenbescheinigung gebeten; die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung im Verwendungszweck auf den Bankkonten des Klinikums und Hospizes eingegangen. Die Adressdaten der Spender sind uns nicht bekannt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 12             

Produkt: 62303                            Bezeichnung: Eigenbetrieb Klinikum Südstadt

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen