Beschlussvorlage - 2013/BV/4327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Hansestadt Rostock Gründungsmitglied des neu zu gründenden Hanse e.V. mit Sitz in der Hansestadt Lübeck wird.

2. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock durch die Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde, Büro Hanse Sail zu erwirken und nach Gründung wahrzunehmen ist.

3. Die Bürgerschaft bestellt den Leiter des Büros Hanse Sail, Herrn Holger Bellgardt, als Vertreter der Hansestadt Rostock in den Verein Hanse e.V.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

Die "alte" Hanse war eine Organisation von niederdeutschen Fernkaufleuten, der rund 200 Städte angehörten. Diese Städte lagen in einem Gebiet das heute sieben europäische Staaten umfasst. Aus diesem Raum heraus erschlossen sich die hansischen Fernkaufleute einen wirtschaftlichen Einflussbereich, der im 16. Jahrhundert von Portugal bis Russland und von den skandinavischen Ländern bis nach Italien reichte, ein Gebiet, das heute 20 europäische Staaten einschließt.

 

Nach dem Untergang der Hanse im 17. Jahrhundert wurde in der jüngeren Neuzeit die jahrhundertlange Hanse-Tradition wieder entdeckt. Die "neue" Hanse wurde im Jahr 1980 in Zwolle wiederbelebt.

Die Hanse ist heute ein aktives Netzwerk von Städten, die in der Geschichte zum Bund der Kaufmannsstädte, also der historischen Hanse, gehörten bzw. mit diesen Städten im regen Handelsaustausch standen. Ihr gehören heute 181 Städte aus 16 Ländern Europas an, die Hansestadt Rostock seit 1993. Zentrales Ereignis ist der jährlich durch eine Mitgliedsstadt ausgerichtete Hansetag, den Rostock aus Anlass des 800. Stadtgeburtstages 2018 ausrichten wird. Die Mitwirkung in der Städtegemeinschaft und die Präsentation auf dem Hansetag erfolgt durch das Büro Hanse Sail.

 

Ziel des Städtebundes ist es, einen Beitrag zur wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und staatlichen Einigung Europas zu leisten und in diesem Sinne das Selbstbewusstsein der Städte und Gemeinden zu stärken, damit sie ihre Aufgaben als Ort der lebendigen Demokratie wahrnehmen können. Die Idee der Versöhnung über die Grenzen hinweg, die Idee einer dauerhaften Friedensordnung in Europa, tritt dabei immer stärker hervor.

 

Um dieses Ziel zu erreichen sollen Fördermittel beantragt und genutzt werden. Da die Hanse jedoch keine juristisch selbständige Körperschaft ist, ist es zurzeit nicht möglich, vorhandene nationale und internationale Förderprogramme zu nutzen. Deshalb soll ein Förderverein nach deutschem Recht gemäß beiliegendem Satzungsentwurf in der Hansestadt Lübeck gegründet werden, dem Hansestädte beitreten können. Bisher haben bereits 16 Städte Interesse bekundet, Gründungsmitglieder zu werden. Die Hansestadt Rostock gehörte stets zu den führenden Hansestädten, daher wird die Mitgliedschaft als gut und richtig erachtet. Die Gründungsversammlung soll voraussichtlich im Rahmen des Hansetags vom 13. Bis 16. Juni 2013 in Herford stattfinden.

 

Durch den zu gründenden Verein wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.04.2013 - Finanzausschuss - abgelehnt

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10.04.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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18.04.2013 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss mit Änderung:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Hansestadt Rostock Gründungsmitglied des neu zu gründenden Hanse e.V. mit Sitz in der Hansestadt Lübeck wird.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock durch das Büro des Oberbürgermeisters, Abteilung Protokoll / Internationales, zu erwirken und nach Gründung wahrzunehmen ist.

 

 

3. Die Bürgerschaft bestellt den Leiter / die Leiterin der Abteilung Protokoll / Internationales als Vertreter/in der Hansestadt Rostock in den Verein Hanse e.V.

 

 

 

Abstimmung:                                                           Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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25.04.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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02.05.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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07.05.2013 - Finanzausschuss - abgelehnt

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15.05.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Hansestadt Rostock Gründungsmitglied des neu zu gründenden Hanse e. V. mit Sitz in der Hansestadt Lübeck wird.
 

2. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock durch die Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde, Büro Hanse Sail, zu erwirken und nach Gründung wahrzunehmen ist.
 

3. Die Bürgerschaft bestellt den Leiter des Büros Hanse Sail, Herrn Holger Bellgardt, als Vertreter der Hansestadt Rostock in den Verein Hanse e. V.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4327:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Hansestadt Rostock Gründungsmitglied des neu zu gründenden Hanse e. V. mit Sitz in der Hansestadt Lübeck wird.
 

2. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock durch das Büro des Oberbürgermeisters, Abteilung Protokoll/Internationales, zu erwirken und nach Gründung wahrzunehmen ist.

 

3. Die Bürgerschaft bestellt die Leiterin/den Leiter der Abteilung Protokoll/Internationales als Vertreterin/Vertreter der Hansestadt Rostock in den Verein Hanse e. V.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt