Änderungsantrag - 2012/BV/4027-65 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Grundsteuerhebesatz B wird auf 480 v.H. festgesetzt, statt 520 v.H..

Damit ergeben sich Mindereinnahmen von 1,8 Mio EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf.

(Konto 401 210 00)

 

Der Gewerbesteuerhebesatz wird auf 465 v.H. festgesetzt, statt 450 v.H.

Damit ergeben sich Mehreinnahmen von 1,8 Mio EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf.

(Konto 401 310 00)

 

 

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Die Haushaltssatzung wird entsprechend geändert.

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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06.03.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen