Informationsvorlage - 2013/IV/4302

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt:


- feststellen zu lassen, ob der Verkauf der „Georg Büchner“ bereits vollzogen wurde oder der Förderverein Traditionsschiff Rostock e.V. weiterhin Eigentümer des Schiffes ist

 

Der Verkäufer hat während des Ortstermins am 23.01.2013 angegeben dass er rechtmäßiger Eigentümer des Schiffes sei.

 

- feststellen zu lassen, wer der (potentielle) Käufer der „Georg Büchner“ ist

 

Der Käufer ist dem Vertrag zu entnehmen, der den Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft vertraulich zur Kenntnis gegeben wurde.

 

- feststellen zu lassen, ob und wie der (potentielle) Käufer das Denkmal erhält

 

Der Verkäufer ist von den Denkmalbehörden während des Ortstermins am 23.01.2012 aufgefordert worden, er möge den Käufer darüber informieren, dass dieser sich bis 31.01.2013 an die Denkmalbehörden wenden solle, um diese darüber in Kenntnis zu setzen, ob und wie er das Denkmal zu erhalten gedenke. Der Käufer hat sich diesbezüglich bisher nicht an die Denkmalbehörden gewandt.

 

- sicherzustellen, dass der (potentielle) Käufer im Falle der Aufhebung des Denkmalschutzstatus des Schiffes eine nach deutschen Gesetzen und Richtlinien umweltgerechte Entsorgung gewährleistet

 

Der Denkmalschutz ist bisher nicht aufgehoben.

 

- sich umgehend mit dem flämischen Minister für Denkmalschutz Geert Bourgeois hinsichtlich eines glaubhaften Nutzungskonzeptes für die ehemalige Charlesville in Verbindung zu setzen

Die Verbindung zu Minister Bourgeois wird über Minister Brodkorb gehalten. Die Kontakte zu den flämischen Denkmalbehörden laufen federführend über das Landesamt für Denkmalpflege und Kultur.

 

- darzustellen, auf Grundlage welcher Gegebenheiten der Denkmalschutzstatus für das Schiff aufgehoben werden soll

 

Der Denkmalschutz ist bisher nicht aufgehoben.

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben