Änderungsantrag - 2012/BV/4027-36 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013

in §5 Steuersätze wird ein Haushaltsvermerk eingefügt:

 

Bis zum Jahr 2020 wird eine Erhöhung der Grundsteuer B über 520 v.H. ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt:

Die Erhöhung der Grundsteuer B ist ein Mittel der Einnahmeerhöhung, das die Belastung für die Bürger relativ gerecht verteilt. Es sollte aber nicht beliebig oft eingesetzt werden, deshalb wird eine weitere Erhöhung in den nächsten Jahren ausgeschlossen.

 

 

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gez. Dr. Dr. Malte Philipp

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt

Erweitern

06.03.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt