Änderungsantrag - 2012/BV/4146-13 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Seite 43 – 1. Nachtrag zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018  - die für die Jahre 2015 bis 2018 vorgenommenen Reduzierungen der Aufwendungen auf „Null“ im Haushaltsansatz, Zielbetrag und neuem HH-Ansatz sind auf die im ursprünglichen  Haushaltssicherungssicherungskonzept 2013-2018 , Seite 44, genannten Mittel für Jahre 2015-2018 wieder zu ändern.

 

Haushaltsjahr               

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

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Haushaltsansatz

78,2

78,2

78,2

78,2

78,2

78,5

Zielbetrag

-

4

4

4

4

5

Neuer HH-Ansatz

78,2

74,2

74,2

74,2

74,2

74,5

 

 

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Sachverhalt:

1. Eine Streichung der finanziellen Mittel ab 2015 bedeutet das „Aus“ für den Fährbetrieb Gehlsdorf/Kabutzenhof!

Öffentlicher Nahverkehr einschl.  innerstädtischer Fährbetrieb können sich nicht allein aus den Ticketpreisen finanzieren und sind immer auf öffentliche Zuschussmittel angewiesen.

.

2. Ein Antrag auf Mittelbereitstellung für die Jahre ab 2015 kann seitens der „antraris Seetouristik Wassersport GmbH Rostock“ aufgrund von vertraglichen Festlegungen mit der Hansestadt Rostock nur im Abstand von 3 Jahren erfolgen. Diese Zeitschiene ist 2013 nicht gegeben; die Mittelbewilligung ist bis einschl. 2014 erfolgt. Ein entsprechender Antrag für die Mittelbereitstellung bis 2017 wird rechtzeitig gestellt. Die Abrechnung der Mittel erfolgt jährlich.

 

3. Es wurden sowohl an die VVW als auch an die Fährgesellschaft ANTARIS Fördermittel vor ca. 7 Jahren für Fähranleger und Fährschiff mit einer Zweckbindung von 20 Jahren ausgereicht. Wenn diese schließlich in Folge der Einstellung des Fährbetriebes in Teilen zurückzuzahlen wären, riskiert die Hansestadt Schadensersatzforderungen seitens der Betroffenen.

 

4. Die Fähre ist besonders für schwerstbehinderte Bewohner des Michaelshofes eine unverzichtbare und durch keinen Bus ersetzbare Verbindung zur Innenstadt.

Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, warum die Hansestadt jedes Jahr mehrere Millionen EURO Zuschüsse an die RSAG zahlt, während die vergleichsweise geringen Zahlungen für das traditionsreiche Verkehrsmittel Fähre nicht mehr aufgebracht werden könnten.

 

 

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gez.

Kurt Massenthe

Vorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

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24.01.2013 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Seite 43 - 1. Nachtrag zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018  - die für die Jahre 2015 bis 2018 vorgenommenen Reduzierungen der Aufwendungen auf „Null“ im Haushaltsansatz, Zielbetrag und neuem HH-Ansatz sind auf die im ursprünglichen  Haushaltssicherungssicherungskonzept 2013-2018 , Seite 44, genannten Mittel für Jahre 2015-2018 wieder zu ändern.

 

Haushaltsjahr               

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Haushaltsansatz

78,2

78,2

78,2

78,2

78,2

78,5

Zielbetrag

-

4

4

4

4

5

Neuer HH-Ansatz

78,2

74,2

74,2

74,2

74,2

74,5

 

 

 

 

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30.01.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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19.02.2013 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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21.02.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.02.2013 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Seite 43 - 1. Nachtrag zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018  - die für die Jahre 2015 bis 2018 vorgenommenen Reduzierungen der Aufwendungen auf „Null“ im Haushaltsansatz, Zielbetrag und neuem HH-Ansatz sind auf die im ursprünglichen  Haushaltssicherungssicherungskonzept 2013-2018 , Seite 44, genannten Mittel für Jahre 2015-2018 wieder zu ändern.

 

Haushaltsjahr               

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

 

TEUR

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TEUR

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TEUR

Haushaltsansatz

78,2

78,2

78,2

78,2

78,2

78,5

Zielbetrag

-

4

4

4

4

5

Neuer HH-Ansatz

78,2

74,2

74,2

74,2

74,2

74,5

 

 

 

 

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06.03.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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19.03.2013 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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02.04.2013 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Seite 43 - 1. Nachtrag zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018  - die für die Jahre 2015 bis 2018 vorgenommenen Reduzierungen der Aufwendungen auf „Null“ im Haushaltsansatz, Zielbetrag und neuem HH-Ansatz sind auf die im ursprünglichen  Haushaltssicherungssicherungskonzept 2013-2018 , Seite 44, genannten Mittel für Jahre 2015-2018 wieder zu ändern.

 

Haushaltsjahr               

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Haushaltsansatz

78,2

78,2

78,2

78,2

78,2

78,5

Zielbetrag

-

4

4

4

4

5

Neuer HH-Ansatz

78,2

74,2

74,2

74,2

74,2

74,5

 

 

 

 

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10.04.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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23.04.2013 - Hauptausschuss - vertagt