Stellungnahme - 2013/AN/4245-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:                                 § 22 Abs. 2  KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                Aufstellungsbeschluss Nr. 2009/BV/0029 vom                                                                                     10.06.2009 über den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162                                                                       Sondergebiet „Groter Pohl“

 

Sachverhalt:

 

Der „Interkulturelle Garten“ befindet sich derzeit noch auf einer Fläche, die im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“ zukünftig als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden soll. Daher sollte der gegenwärtige Standort des „Interkulturellen Gartens“ nur ein vorübergehender sein und eine mögliche Integration, respektive Verlagerung, in den Bereich des geplanten Grünstreifens entlang der Bahn grünordnerisch und immissionsschutzfachlich unter Beteiligung mehrerer Fachämter geprüft werden.

 

Die in Nr. 3 des Beschlussvorschlages benannte Fristsetzung bis zum 06.03.2013 ist für diese ämterübergreifende Prüfung zu kurzfristig angesetzt und durch einen längerfristigen Termin zu ersetzen. Unser Vorschlag hierfür wäre der 30.06.2013.

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.01.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

30.01.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben