Änderungsantrag - 2012/BV/4027-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
HH-Satzung, Band I, § 5:
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 v. H.

 

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Sachverhalt:

Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird abgelehnt. Den Bürgerinnen und Bürgern ist eine weitere Erhöhung von Steuern nicht zuzumuten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 62

Produkt: 11402                                                        Bezeichnung: Liegenschaften

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

11402.461120
 

Erhöhung um 1,8 Mio. € auf 12.026.100 €

 

Erhöhung um 1,8 Mio. € auf 12.026.100 €

 

2013

11402.7851100 Auszahlungen für den Erwerb unbebauter Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte

 

 

 

Verrringerung der Aus-zahlungen um 1,5 Mio. € auf  7.253.300 €

2013

Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit

 

Verrringerung der Auf-wendungen um 1,5 Mio. € auf  7.253.300 €

 

 

Prof. Dr. Dieter Neßelmann
Frkationsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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22.01.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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24.01.2013 - Finanzausschuss - abgelehnt

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30.01.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt

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06.03.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt